EU-Frist verpasst: Deutschland droht Vertragsverletzung beim Gender Pay Gap
11.06.2026 - 20:41:31 | boerse-global.de
WĂ€hrend die Koalition nur punktuelle Verbesserungen plant, fordern Opposition und Antidiskriminierungsstelle einen groĂen Wurf.
LĂ€ngere Fristen, aber kein groĂer Wurf
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Klagefrist von zwei auf vier Monate zu verdoppeln. Zudem soll der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung auf Bereiche auĂerhalb des Arbeitslebens ausgeweitet werden â etwa in Fitnessstudios oder Fahrschulen.
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Doch in der parlamentarischen Debatte am heutigen Donnerstag wurden die Differenzen deutlich. Die SPD lobte die FristverlĂ€ngerung, kritisierte aber das Fehlen von Regelungen zu diskriminierenden KI-Algorithmen und fehlende Schutzvorschriften fĂŒr pflegende Angehörige. Die Linke fordert, auch das Körpergewicht als geschĂŒtztes Merkmal aufzunehmen. Die AfD verlangt dagegen die komplette Abschaffung des Gesetzes.
Bevölkerung will strengere Regeln
Eine Forsa-Umfrage untermauert den Reformdruck. Zwischen Februar und MĂ€rz 2026 befragten die Meinungsforscher 3.500 Menschen. Ergebnis: 85 Prozent sprechen sich fĂŒr eine rechtliche StĂ€rkung des Diskriminierungsschutzes aus.
Besonders hohe Zustimmung gab es fĂŒr flĂ€chendeckende Beratungsstellen (88 Prozent) und lĂ€ngere Fristen samt Verbandsklagerecht (82 Prozent). Ferda Ataman, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, bezeichnet die aktuelle Lage als unzureichend. Sie fordert eine Klagefrist von zwölf Monaten und die Aufnahme von âStaatsangehörigkeitâ und âsozialem Statusâ in das Gesetz.
EU droht mit Vertragsverletzungsverfahren
Parallel zur AGG-Reform gerĂ€t die Bundesregierung wegen versĂ€umter EU-Fristen unter Druck. Die Umsetzungsfrist fĂŒr die EU-Entgelttransparenzrichtlinie lief am 7. Juni 2026 ab â Deutschland hat kein nationales Gesetz verabschiedet.
Ziel der Richtlinie: BekÀmpfung des Gender Pay Gap, der 2025 bereinigt noch bei rund sechs Prozent lag. Die EU-Vorgaben verlangen mehr Transparenz bei Bewerbungen und eine Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer. Da die Frist verstrichen ist, droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren. Experten erinnern an die verspÀtete Whistleblower-Richtlinie, die Deutschland 34 Millionen Euro Strafe kostete.
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FĂŒr den öffentlichen Dienst gelten Teile der EU-Vorgaben bereits direkt. In der Privatwirtschaft bleibt die Rechtslage bis zur Verabschiedung eines Umsetzungsgesetzes ungeklĂ€rt.
GrĂŒne fordern Schutz vor KI-Diskriminierung
Die GrĂŒnen brachten am Dienstag einen Antrag ein, der das AGG auf KI-Systeme und plattformbasierte Arbeit ausweiten will. Gefordert werden Auskunftspflichten ĂŒber Algorithmen, damit Diskriminierungen durch automatisierte Entscheidungen nachvollziehbar werden.
Zudem wollen die GrĂŒnen das Gesetz auf staatliches Handeln ausweiten. Bisher regelt das AGG vor allem privatrechtliche VerhĂ€ltnisse. Auf Landesebene wird darĂŒber bereits gestritten: In Nordrhein-Westfalen sammelte die Polizeigewerkschaft GdP rund 34.000 Unterschriften gegen ein geplantes Landesantidiskriminierungsgesetz. Beamte befĂŒrchten einen Generalverdacht gegen staatliche Stellen.
Das AGG feiert im SpĂ€tsommer 2026 sein 20-jĂ€hriges Bestehen â es trat am 18. August 2006 in Kraft. Trotz der Reformschritte warnen Experten, dass wesentliche SchutzlĂŒcken im Gesundheitswesen oder auf dem Wohnungsmarkt bestehen bleiben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2026 unterstrich die praktische Bedeutung: Damals erhielt eine diskriminierte Wohnungssuchende 3.000 Euro EntschĂ€digung.
