Frühstartrente: Kabinett beschließt 10 Euro monatlich für Kinder
Veröffentlicht am: 13.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Gesetzentwurf zur Einführung der sogenannten Frühstartrente verabschiedet. Mit diesem neuen Instrument der Altersvorsorge beabsichtigt die Bundesregierung, den Grundstein für eine kapitalgedeckte Absicherung bereits im Kindesalter zu legen. Der Staat wird hierfür monatliche Beiträge in ein spezielles Depot einzahlen, um langfristige Renditeeffekte für künftige Rentengenerationen zu nutzen.
Struktur und Finanzierung der neuen Altersvorsorge
Kern des Beschlusses ist eine staatliche Einzahlung von 10 Euro pro Monat für jedes Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 Jahren. Die Förderung startet rückwirkend zum 01.01.2026 und umfasst zunächst den Geburtsjahrgang 2020. Ab dem Jahr 2027 ist vorgesehen, jährlich weitere Jahrgänge in das Programm aufzunehmen. Die Gelder fließen in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot, dessen Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben.
Für die Verwaltung der Mittel sieht der Entwurf eine Wahlmöglichkeit vor: Sofern Eltern oder Kinder kein individuelles Depot auswählen, erfolgt eine kollektive Anlage der Beträge durch die Deutsche Bundesbank. Um die Effizienz der Anlage zu sichern, wurde eine Kostenobergrenze von 1 % festgelegt, zudem sollen keine Abschlusskosten anfallen. Eine Auszahlung der angesparten Mittel ist frühestens mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres möglich. Ein Guthabenübertrag in das Altersvorsorgedepot kann bis zum 25. Lebensjahr vorgenommen werden.
Private Ergänzung und langfristige Erwartungen
Neben der staatlichen Grundförderung ermöglicht das Modell private Zuzahlungen durch Eltern oder die Kinder selbst. Diese können bis zu einer Höhe von 6.840 Euro pro Jahr geleistet werden. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil warb für das Vorhaben und betonte, dass die Frühstartrente zu mehr Chancengleichheit bei der Altersvorsorge beitragen solle.
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Hinsichtlich der langfristigen Kapitalentwicklung liegen unterschiedliche Berechnungen vor. Nach Angaben der Bundesregierung summiert sich die staatliche Förderung bis zum 18. Lebensjahr auf etwa 2.200 Euro. Unter der Annahme einer Rendite von 7 % könne daraus bis zum 65. Lebensjahr ein Kapitalstock von etwa 53.000 Euro entstehen, selbst wenn keine privaten Zuzahlungen erfolgen. Die Sparkasse rechnet mit abweichenden Werten: Bei Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro ergäbe sich mit 18 Jahren ein Stand von ca. 2.542 Euro, der bis zum Renteneintritt ohne weitere Einzahlungen auf ca. 151.000 Euro anwachsen könne.
Fiskalische Auswirkungen und Kritik aus Wirtschaft und Politik
Die Kosten für den Staatshaushalt bezifferte das Bundeskabinett für das laufende Jahr 2026 auf 198 Mio. Euro. Bis zum Jahr 2030 wird mit einem Anstieg der jährlichen Ausgaben auf 411 Mio. Euro gerechnet.
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Trotz der Zielsetzung einer verbesserten Vorsorge stößt das Projekt auf deutliche Kritik. ifo-Chef Clemens Fuest bezeichnete das Modell als einen Irrweg und verwies auf die damit verbundene Bürokratie sowie mögliche Kosten von über 1 Mrd. Euro. Er kritisierte zudem das verfolgte Gießkannenprinzip. Ähnlich äußerte sich die Partei Die Linke, die das Vorhaben als ein sinnloses Projekt titulierte. Die IG Metall warnte davor, dass die Frühstartrente lediglich als Köder für Fondsanbieter fungiere.
Zusätzliche Diskussionen zur Rentenpolitik ergaben sich am Rande der Kabinettssitzung durch Äußerungen von Karl Lauterbach. Er kritisierte die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 65 als ein großes Unrecht. Er begründete dies damit, dass Geringverdiener statistisch früher sterben und somit insgesamt weniger Rentenzahlungen erhalten würden.
