Geschäftsführer-Haftung: BGH verschärft Regeln, UV-GOÄ steigt ab Juli
27.05.2026 - 21:12:39 | boerse-global.deGleich mehrere Gerichtsurteile und eine Reform der ärztlichen Gebührenordnung für die gesetzliche Unfallversicherung verändern die Risikolandschaft für Geschäftsführer grundlegend. Wer jetzt nicht handelt, riskiert persönliche Haftung und finanzielle Nachteile.
Neue Gebühren für Arbeitsunfälle ab Juli
Zum 1. Juli 2026 tritt eine umfassende Überarbeitung des Gebührenverzeichnisses für die gesetzliche Unfallversicherung (UV-GOÄ) in Kraft. Die meisten ärztlichen Leistungen werden um fünf Prozent teurer – mit Ausnahme von Grundleistungen und arthroskopischen Eingriffen.
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Die Reform bringt zudem neue Abrechnungspositionen: Für Entlassungsberichte gibt es künftig 26,72 Euro, for unterbrochene Behandlungen oder schwierige Patientengespräche jeweils zehn Euro extra. Die Neuerung vereinfacht auch das System, indem sie verschiedene Gebührenziffern zusammenlegt.
Für Geschäftsführer bedeutet das: Die Kosten für Arbeitsunfälle steigen. Wer als Gesellschafter-Geschäftsführer die Versicherungsleistungen für sein Unternehmen im Blick behalten muss, sollte die neuen Sätze kennen.
BGH verschärft Haftungsrisiken
Der Bundesgerichtshof hat die persönliche Haftung von Geschäftsführern in mehreren Entscheidungen deutlich verschärft. Ein Urteil aus Juli 2024 stellt klar: Wer als Geschäftsführer durch verspätete Insolvenzanmeldung Schäden verursacht, haftet dafür lebenslang – selbst nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen.
„Die Haftung für Insolvenzverschleppung verjährt nicht", betont ein Sprecher des BGH. Wer einmal eine pflichtwidrige Zahlung geleistet hat, kann dafür noch Jahrzehnte später zur Rechenschaft gezogen werden.
Noch wichtiger für die Praxis: Der BGH hat im Dezember 2024 Klauseln in D&O-Versicherungen für unwirksam erklärt, die eine automatische Kündigung bei Insolvenzanmeldung vorsehen. Solche Regelungen benachteiligen Geschäftsführer unangemessen, so das Gericht. Stattdessen gilt nun eine Mindestkündigungsfrist von einem Monat.
Steuerfallen bei Dienstwagen und Pensionen
Der Bundesfinanzhof bleibt bei seiner strengen Linie: Unfälle auf privaten Fahrten mit dem Firmenwagen sind steuerlich heikel. Die pauschale Ein-Prozent-Regelung deckt nicht automatisch alle Unfallkosten ab. Verzichtet die Firma auf Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer, liegt darin meist eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Eine Ausnahme gibt es für Bagatellschäden: Bleiben die Netto-Unfallkosten unter 1.000 Euro, greifen vereinfachte Eigenkapitalregeln.
Auch bei Pensionszusagen ist Vorsicht geboten. Nach aktueller Steuerkommentierung müssen Pensionsansprüche von Gesellschafter-Geschäftsführern in bestimmten Gesellschaftsformen nicht aktiviert werden – vorausgesetzt, die Vergütung ist angemessen. Wird die Pensionszusage jedoch als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft, gilt sie als notwendiges Betriebsvermögen des Geschäftsführers.
Arbeitsgericht stärkt Arbeitnehmerrechte
Das Bundesarbeitsgericht hat im Oktober 2025 eine wichtige Entscheidung getroffen: Rückzahlungsklauseln für Ausbildungskosten sind unwirksam, wenn Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen kündigen.
Konkret ging es um eine Altenpflegerin, die nach einer vom Arbeitgeber finanzierten Weiterbildung über 15.000 Euro wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit ausschied. Das Gericht urteilte: Klauseln, die eine Rückzahlung bei „vom Arbeitnehmer zu vertretenden Gründen" vorsehen, sind intransparent und unangemessen, wenn die Kündigung auf einer unvermeidbaren Erkrankung beruht.
Der Europäische Gerichtshof hat zudem die Arbeitszeit für mobile Beschäftigte neu definiert. Reisezeiten vom vom Arbeitgeber bestimmten Ausgangspunkt zu verschiedenen Einsatzorten müssen künftig als Arbeitszeit gewertet werden. Das betrifft vor allem die Einhaltung der Höchstarbeitszeiten.
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Krankenstand erreicht Rekordniveau
Die Reform der Unfallversicherungsgebühren kommt zu einer Zeit steigender Gesundheitskosten. 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand bei 17 Tagen pro Mitarbeiter – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 Tagen im Jahr 2021.
Gleichzeitig zeigt eine Umfrage: 60 Prozent der Arbeitnehmer haben schon mindestens einmal krankgemeldet, obwohl sie fit waren. Sieben Prozent geben zu, dies regelmäßig zu tun. Arbeitsrechtler betonen: Arbeitgeber müssen echte Erkrankungen respektieren, aber keine wiederholten „blauen Montage" hinnehmen.
Ausblick: Was Geschäftsführer jetzt tun sollten
Die Kombination aus lebenslanger Haftung, strengeren Steuerregeln und neuen Arbeitszeitvorgaben macht 2026 zu einem Jahr der Neuorientierung für Führungskräfte.
Experten empfehlen:
- D&O-Policen auf unwirksame Kündigungsklauseln prüfen
- Dienstwagenregelungen steuerlich überarbeiten
- Arbeitsverträge an die neue BAG-Rechtsprechung anpassen
- Reisezeiten mobiler Mitarbeiter korrekt erfassen
Die fünfprozentige Erhöhung der UV-GOÄ könnte zudem nur der Anfang sein. Beobachter rechnen mit weiteren Anpassungen im gesetzlichen Unfallversicherungssystem. Geschäftsführer, die ihre Risiken jetzt neu bewerten, sind für die kommenden Herausforderungen gewappnet.
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