GModG, Bundestag

GModG vor Bundestag: Regierung kann CO?-Einsparungen nicht beziffern

08.06.2026 - 16:39:49 | boerse-global.de

Die Bundesregierung kann keine konkreten CO?-Einsparungen durch das neue GModG vorhersagen. Kritik kommt von Opposition und BranchenverbÀnden.

GebÀudemodernisierungsgesetz: Klimawirkung bleibt unklar
GModG - Blaupause eines modernen, energieeffizienten GebĂ€udes mit digitalen Datenströmen und dem Deutschen Bundestag im Hintergrund. 08.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Die Bundesregierung kann keine konkreten Angaben zu den CO?-Einsparungen des neuen GebÀudemodernisierungsgesetzes (GModG) machen. Das rÀumte sie in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ein.

Eine robuste AbschĂ€tzung der Klimawirkung sei erst nach Abschluss des gesamten Gesetzgebungsverfahrens möglich, heißt es in Berichten vom Wochenende. Das GModG soll das bisherige GebĂ€udeenergiegesetz (GEG) ersetzen. Es sieht unter anderem vor, dass neue Öl- und Gasheizungen weiterhin zulĂ€ssig bleiben – sofern eine Beimischung von Biogas erfolgt.

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Zweifel an EU-Recht und Preisentwicklung

Neben den fehlenden Emissionsprognosen gibt es weitere Baustellen: Die Vereinbarkeit mit EU-Recht ist unklar. Auch die kĂŒnftige Preisentwicklung fĂŒr Gas, Biomethan und grĂŒnen Wasserstoff bleibt vage.

Der GrĂŒnen-Sprecher Kassem Taher Saleh kritisierte das Fehlen einer fundierten KlimawirkungsabschĂ€tzung scharf. Er hĂ€lt das Gesetz fĂŒr verfassungswidrig – wegen eines Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot. Der Bundestag befasst sich voraussichtlich am Donnerstag erstmals mit dem Entwurf.

Branche warnt vor Fehlanreizen

Auch aus der Bau- und Energiebranche kommt Kritik. Der Bundesverband effiziente nachhaltige GebĂ€ude (BenG) warnte Anfang Juni in einem Positionspapier vor massiven Fehlanreizen. Besonders die neue Bewertungssystematik macht Probleme: Ein abgesenkter PrimĂ€renergiefaktor fĂŒr Strom macht Investitionen in die WĂ€rmedĂ€mmung rechnerisch unattraktiv.

Der Verband befĂŒrchtet zudem, dass die ab 2030 vorgesehene Lebenszyklusanalyse (LCA) hochwertige DĂ€mmstoffe schlechter bewerten könnte. Die Forderung: eine unabhĂ€ngige WirkungsfolgenabschĂ€tzung und angepasste KfW-Förderstandards. Parallel dazu verlangen Industrievertreter und Umweltschutzorganisationen Nachbesserungen bei der geplanten GrĂŒngasquote.

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EU-Kommission plant Quote fĂŒr emissionsfreie Firmenwagen

WĂ€hrend auf nationaler Ebene die WĂ€rmewende debattiert wird, zieht die EU-Kommission im Verkehrssektor an. Mit der geplanten „Clean Corporate Vehicles Regulation“ sollen ab 2030 feste Quoten fĂŒr emissionsfreie Firmenwagen bei großen Unternehmen kommen. Bereits ab 2028 soll es staatliche UnterstĂŒtzung nur noch fĂŒr emissionsfreie oder besonders emissionsarme Fahrzeuge geben.

Dagegen regt sich Widerstand. Mittelstandsvertreter, die Leasingwirtschaft und Automobilhersteller verweisen auf eine unzureichende Ladeinfrastruktur, hohe Stromkosten und sinkende Restwerte fĂŒr gebrauchte E-Autos. VDA-PrĂ€sidentin Hildegard MĂŒller warnt zudem vor mehr BĂŒrokratie durch neue Berichterstattungspflichten. Das Thema steht heute auf der Tagesordnung des EU-Ministerrats. Mehrere Mitgliedstaaten fordern einen ehrgeizigen Kurs bei der Förderung der ElektromobilitĂ€t.

Neue Netzentgelte fĂŒr PV-Besitzer ab 2029

Auch fĂŒr private Energieerzeuger gibt es Neuigkeiten. Die Bundesnetzagentur plant eine Reform der Netzentgelte, die ab 2029 greifen soll. Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sollen dann einen höheren Grundpreis fĂŒr die Netznutzung zahlen – gedeckelt auf unter 100 Euro pro Jahr.

Behördenleiter Klaus MĂŒller begrĂŒndet den Schritt damit, dass Eigenstromerzeuger bisher vergleichsweise wenig zur Finanzierung der Netzinfrastruktur beitrĂŒgen. Dabei seien sie fĂŒr die Absicherung ihrer Versorgung auf das öffentliche Netz angewiesen. Balkonkraftwerke bleiben von der Neuregelung ausgenommen. FĂŒr Betreiber großer Wind- und Solarparks sowie Großspeicher sind ebenfalls neue Entgelte im GesprĂ€ch – mit einem jĂ€hrlichen Volumen von bis zu zwei Milliarden Euro.

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