GoBD-VerstöĂe: Jeder vierte Kfz-Betrieb riskiert HinzuschĂ€tzungen
23.06.2026 - 04:10:04 | boerse-global.de
Wer die GoBD nicht einhĂ€lt, riskiert bei BetriebsprĂŒfungen empfindliche Strafen.
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Besonders betroffen: Das Kfz-Gewerbe
Ein aktueller Branchenleitfaden zeigt: Jeder vierte Kfz-Betrieb muss mit HinzuschĂ€tzungen rechnen. Die PrĂŒfungen dauern im Schnitt mehrere Tage. Die FinanzĂ€mter achten streng auf Nachvollziehbarkeit, VollstĂ€ndigkeit und UnverĂ€nderbarkeit der Buchungsdaten.
Die Folgen von VerstöĂen sind massiv. Sie reichen von BuĂgeldern bis 5.000 Euro bis zur kompletten Verwerfung der BuchfĂŒhrung. Auch die Kassensicherungsverordnung bleibt ein Thema â speziell bei BargeschĂ€ften. Branchensoftware wie CATAMA soll hier Abhilfe schaffen.
ERP-Markt wĂ€chst â aber viele Projekte scheitern am Budget
Der Markt fĂŒr ERP-Systeme in der DACH-Region erreichte 2025 ein Volumen von 3,2 Milliarden Euro. Aktuell setzen 43 Prozent der Unternehmen auf Cloud-Lösungen. Doch die Implementierung bleibt riskant: Laut BARC-Daten liegen 34 Prozent der Projekte ĂŒber dem geplanten Budget.
GroĂe Systeme wie SAP S/4HANA, Microsoft Dynamics 365, proALPHA oder Sage 100 decken GoBD, DATEV-Schnittstellen und E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD 2.3 standardmĂ€Ăig ab. FĂŒr kleinere Betriebe gibt es spezialisierte Anbieter. Kalkura stellte im Juni eine KI-gestĂŒtzte Software vor, die Angebote und Rechnungen in unter einer Minute GoBD-konform erstellen soll.
Digitales Meldesystem: VeR legt Strategie vor
Der Verband elektronische Rechnung (VeR) will steuerrelevante Kerndaten automatisiert an die Finanzverwaltung ĂŒbermitteln. Sein Konzept vom Mai 2026 setzt auf B2B-E-Rechnungen und bestehende Infrastrukturen wie Peppol. Ziel ist ein âEnde-zu-Ende-Prozessâ.
Der Verband empfiehlt eine enge Anlehnung an europÀische Standards wie ViDA (VAT in the Digital Age). E-Invoicing-Provider sollen die Prozesse effizient gestalten und Mehrfachbelastungen vermeiden.
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Steuerberater kritisieren geplante KI-Regeln
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) begrĂŒĂt die Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft im Jahressteuergesetz 2026. Doch die geplanten Regelungen zum KI-Einsatz in der Abgabenordnung (§§ 29c, 30 AO) gehen ihr zu weit. Die Formulierungen seien unbestimmt.
Zudem fordert die Kammer die Streichung von Sanktionen bei fehlerhafter Datensatzbeschreibung (DSFinV-K/BV). Die vorgesehenen Rechtsfolgen seien unverhĂ€ltnismĂ€Ăig. Auch eine Reform der Zinsregelungen bei der Steuerfestsetzung stehe auf der Wunschliste.
GeldwÀscheprÀvention: Behörden verschÀrfen Kontrollen
Die BaFin plant fĂŒr 2026 bis 2029 verstĂ€rkte PrĂŒfungen. Unternehmen mĂŒssen jĂ€hrliche, dokumentierte Mitarbeiterunterweisungen nach dem GeldwĂ€schegesetz durchfĂŒhren. Wer die Aufsichtspflicht verletzt, riskiert persönliche Haftung der GeschĂ€ftsleitung.
Die BuĂgelder können im Extremfall 5 Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes betragen. Ab Juli 2027 ĂŒbernimmt die neue EU-GeldwĂ€schebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt die Aufsicht â und vereinheitlicht die Standards.
