Greenwashing-Verbot: Neue Regeln für Umweltwerbung ab September
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 19:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland drastisch verschärfte Regeln für Umweltwerbung. Die Umsetzung der EU-Richtlinie EmpCo (EU) 2024/825 in nationales Recht macht pauschale Versprechen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“ praktisch unmöglich – zumindest ohne harte Nachweise.
Klimaneutralität nur noch mit harten Fakten
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bereitet den Boden. Besonders brisant: Wer mit „klimaneutral“ wirbt, darf sich künftig nicht mehr allein auf CO2-Kompensationen stützen. Stattdessen sind messbare Daten Pflicht – Lebenszyklusanalysen (LCA), Product Carbon Footprints oder Umweltproduktdeklarationen (EPD).
Verstöße sind kein Kavaliersdelikt. Abmahnungen nach dem UWG, Bußgelder und massive Reputationsschäden drohen. Die Branche muss also umdenken.
Zertifikate als Rettungsanker
Anerkannte Umweltzeichen gewinnen damit enorm an Bedeutung. Private Nachhaltigkeitssiegel müssen künftig auf transparenten, unabhängig verifizierten Zertifizierungssystemen basieren. Typ-I-Zertifizierungen nach EN ISO 14024 gelten als konform – etwa das natureplus-Siegel.
Auch staatliche Zeichen wie der Blaue Engel dienen als Referenz für „hervorragende Umweltleistungen“. Spezialisierte Audits prüfen Webseiten und Marketingmaterialien bereits automatisiert auf Greenwashing-Risiken.
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Parallel dazu: Neue Regeln für Technik und Planung
Die EmpCo-Richtlinie ist nicht der einzige Umbruch. Seit dem 15. Juli 2026 untersagt die EU-Ökodesign-Pflicht Großunternehmen die Vernichtung unverkäuflicher Kleidung und Schuhe – ein Signal für die Kreislaufwirtschaft.
Am 21. Juli 2026 ändern sich die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 Prozent. Ab 2027 gibt es einen spezifischen Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
Und ab dem 24. Juli 2026 ersetzt die Verordnung (EU) 2024/1834 die alten Effizienzanforderungen für Ventilatoren. Hersteller müssen einen systemorientierten Ansatz bei der CE-Kennzeichnung umsetzen.
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DGNB erweitert „Klimapositiv“-Auszeichnung
Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat im Juli 2026 ihr Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude überarbeitet. Die Auszeichnung „Klimapositiv“ kann nun sowohl für Betriebsdaten als auch für die Planungsphase vergeben werden.
Baunormen: Entlastung in Sicht?
Die Baukosten sind seit dem Jahr 2000 um 245 Prozent gestiegen. Bundesjustizministerin Hubig plant daher einen Gesetzentwurf, der individuelle Vereinbarungen zwischen Bauherren und Auftragnehmern erleichtern soll. Ziel: rechtssichere Abweichungen von kostspieligen Standards – ohne rechtliche Fallstricke.
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