Arbeitsförderung: Kabinett beschließt Digital-First-Reform mit 720 Mio. Euro Ersparnis
Veröffentlicht: 15.07.2026 um 19:20 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Online-Prozesse als neuen Standard etabliert. Bürokratische Hürden für Arbeitsuchende und Unternehmen fallen damit weitgehend weg.
Digital First: Anträge künftig elektronisch
Das „Digital First“-Prinzip wird bei der Bundesagentur für Arbeit zur Regel. Anträge auf Arbeitsförderung sollen vorrangig elektronisch eingehen. Die Schriftformerfordernisse entfallen weitgehend, stattdessen setzt der Gesetzgeber auf digitale Kommunikationswege.
Videotelefonie wird fester Bestandteil der Beratung. Das soll den Abstimmungsaufwand zwischen Behörden und Versicherten reduzieren. Für Unternehmen wird die elektronische Antragstellung beim Kurzarbeitergeld verpflichtend.
Der bisherige Vermittlungsprozess bekommt ebenfalls ein Update: Der rechtlich verbindliche Kooperationsplan ersetzt die alte Eingliederungsvereinbarung. Das macht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsvermittlung und Arbeitsuchenden flexibler. Auch das Verfahren zur Arbeitslosmeldung wird vereinfacht.
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Job-Erprobung ohne Risiko
Ein neues Modell erleichtert den Jobwechsel. Mit der gesetzlichen Job-to-Job-Erprobung können Beschäftigte neue Tätigkeiten bis zu vier Wochen testen – in Ausnahmefällen sogar bis zu sechs Wochen. Der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung bleibt dabei erhalten.
Die Anforderungen an die Erreichbarkeit von ALG-Beziehern werden modernisiert. Die tägliche Präsenz an der postalischen Briefadresse ist nicht mehr nötig. Stattdessen reicht künftig die digitale Erreichbarkeit. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die veränderte mobile Arbeitswelt.
Das gesamte Modernisierungspaket soll die Bürokratiekosten um rund 720 Millionen Euro pro Jahr senken.
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Weniger Sicherheitsauflagen für Betriebe
Auch im Arbeitsschutz gibt es Erleichterungen. Die Schwellenwerte für verpflichtende Sicherheitsbeauftragte werden angehoben. Das reduziert die Zahl der benötigten Beauftragten in Betrieben um bis zu 123.000 Personen.
Die Prüfzyklen für elektrische Geräte und Anlagen werden vereinfacht. Für Kleingeräte wie Wasserkocher oder Ladekabel gelten künftig weniger strenge Prüfanforderungen. Das entlastet Unternehmen und öffentliche Verwaltung gleichermaßen.
Teil eines milliardenschweren Entlastungspakets
Die Reform ist eingebettet in das zweite Entlastungskabinett. Bundesdigitalminister Wildberger bezifferte die jährliche Entlastung der aktuellen Beschlüsse auf rund 600 Millionen Euro. Seit November vergangenen Jahres summieren sich die Einsparungen damit auf über 10,4 Milliarden Euro.
Den größten Anteil daran hat das Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen (GeDIG) mit rund 445 Millionen Euro Einsparungen. Weitere Maßnahmen: Die Umweltplakette für Elektroautos fällt weg, Immobilienkaufverträge werden digitalisiert, die Fahrschulausbildung wird reformiert und Genehmigungsverfahren werden beschleunigt. Auch die automatische Auszahlung von Kindergeld ist Teil des Pakets.
Bis 2029 will die Bundesregierung die Bürokratiekosten um 25 Prozent senken – das entspricht rund 16 Milliarden Euro. Wildberger kündigte bereits ein weiteres Berichtsentlastungsgesetz an, um die Informationspflichten für Unternehmen weiter zu reduzieren. Die gesetzlichen Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung sollen bis November 2026 umgesetzt werden.
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