Hitze, Arbeitsplatz

Hitze am Arbeitsplatz: Ab 30 Grad muss der Arbeitgeber handeln

23.06.2026 - 04:50:00 | boerse-global.de

Trotz Extremtemperaturen gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei. Arbeitgeber müssen jedoch gestaffelte Schutzmaßnahmen ergreifen.

Hitzewelle in Deutschland: Pflichten für Arbeitgeber bei 40 Grad
Hitze - Ein Thermometer zeigt hohe Temperaturen in einem modernen Büro mit verschwommenen arbeitenden Personen im Hintergrund. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein „Heat Dome“ liegt über Deutschland. Doch ein gesetzlicher Anspruch auf „Hitzefrei“ existiert nicht.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) schreiben jedoch klare Schutzmaßnahmen vor, die Arbeitgeber ergreifen müssen.

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Der Stufenplan: Was Arbeitgeber bei welcher Temperatur tun müssen

Die Regeln für Innenräume orientieren sich an festen Temperaturschwellen. Bei mehr als 26 Grad sollen Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen. Das gilt besonders für Schwangere, Ältere oder Menschen mit schwerer körperlicher Arbeit. Sonnenschutz und Kühlung sind dann Pflicht.

Steigt die Raumtemperatur auf über 30 Grad, wird aus der Empfehlung eine Verpflichtung. Der Arbeitgeber muss wirksame Maßnahmen einleiten: Getränke bereitstellen, Bekleidungsvorschriften lockern, in den frühen Morgenstunden lüften oder Ventilatoren nutzen.

Ab 35 Grad ist der Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. Ein automatisches Recht, die Arbeit niederzulegen, gibt es aber nicht.

Arbeitsrechtler Alexander Bredereck warnt: Eigenmächtige Arbeitsverweigerung kann zur Kündigung führen. Besser: den Arbeitgeber auf seine Fürsorgepflicht hinweisen oder den Betriebsrat einschalten.

Homeoffice: Die Grenzen der Fürsorgepflicht

Auch zu Hause gelten die Arbeitsschutzbestimmungen. „Beschäftigte im Homeoffice haben einen Anspruch auf angemessene Arbeitsbedingungen“, erklärt der Frankfurter Arbeitsrechtler Prof. Dr. Peter Wedde.

Die Umsetzung in privaten Räumen ist jedoch schwieriger. Wer zahlt die Stromkosten für mobile Klimageräte? Wer sorgt für die richtige Ausstattung? Das sind oft Einzelfallentscheidungen. Gleichzeitig müssen Arbeitssicherheit und Datenschutz gewahrt bleiben – auch bei Hitze.

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Studie: Fast jeder Dritte leidet unter Hitze am Arbeitsplatz

Die aktuelle Hitzewelle trifft auf eine ohnehin belastete Arbeitnehmerschaft. Eine IFES-Studie unter 1.000 Befragten zeigt: Fast ein Drittel nennt Hitze als erhebliches Problem am Arbeitsplatz. Damit rangiert sie hinter Zeitdruck (41 Prozent) und psychischen Belastungen (36 Prozent) auf Platz drei.

Die Studie belegt zudem einen Trend: 48 Prozent der Teilnehmer gaben an, dass ihre Arbeitsbelastung in den letzten zwei Jahren zugenommen habe. Mehr als ein Drittel bezweifelt, die aktuelle Tätigkeit bis zur Rente durchhalten zu können.

Die Gewerkschaft GPA fordert deshalb eine Verschärfung des Arbeitnehmerschutzgesetzes. Konkret verlangt sie rechtsverbindliche Pausenregelungen bei Hitze, flächendeckende Trinkmöglichkeiten und mehr betriebliche Gesundheitsförderung.

Betriebe reagieren – und international wird es noch heißer

Einige Unternehmen handeln bereits eigeninitiativ. Ein Brauhaus in Köln reduzierte die Arbeitszeiten seiner Küchencrew vom 22. bis 24. Juni auf den Zeitraum zwischen 18:00 und 20:30 Uhr. So schützt es die Mitarbeiter vor der extremen Hitze in der Küche.

International ist die Lage noch angespannter. Das britische Met Office gab für Teile Englands und Wales rote Hitzewarnungen heraus. Auch dort erwartet man Temperaturen von bis zu 40 Grad. Und auch in Großbritannien gibt es keine gesetzliche Maximaltemperatur für Arbeitsplätze. Der Climate Change Committee (CCC) fordert nun die Einführung solcher Grenzwerte.

Die hohen Temperaturen führen in Deutschland parallel zu weiteren Sicherheitsrisiken. Die DLRG meldete am vergangenen Wochenende mehrere tödliche Badeunfälle. Und Kommunen erlassen erste Verbote: Die Stadt Frankfurt am Main untersagte das Grillen mit offenem Feuer ab dem 24. Juni.

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