Hitzewellen kosten Wirtschaft 112 Mrd. Euro bis 2030
19.06.2026 - 03:48:43 | boerse-global.de
Die extreme Hitze heizt die Debatte über Arbeitsschutz neu an – und könnte die Wirtschaft bis 2030 rund 112 Milliarden Euro kosten.
Das zeigt eine aktuelle Studie von Allianz Trade. Demnach sinkt die Produktivität pro Grad über 30 Grad Celsius um etwa drei Prozent. Gleichzeitig steigen die Energiekosten um 1,2 Prozent. Besonders betroffen: Branchen mit viel körperlicher Arbeit oder ohne Klimaanlage.
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Ab wann wird Hitze zum Problem?
Ein generelles „Hitzefrei“ für Arbeitnehmer gibt es in Deutschland nicht. Wohl aber eine gestaffelte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) legt die Grenzen fest:
- Ab 26 Grad: Arbeitgeber sollen prüfen und erste Maßnahmen ergreifen – etwa Getränke bereitstellen oder Kleidungsregeln lockern.
- Ab 30 Grad: Schutzmaßnahmen sind Pflicht. Dazu zählen Lüften am frühen Morgen, Ventilatoren oder Gleitzeit, um die heißesten Stunden zu meiden.
- Ab 35 Grad: Ohne spezielle Schutzmaßnahmen wie Luftduschen gilt das Büro als ungeeignet. Arbeitgeber müssen Alternativen bieten, etwa kühlere Räume.
Im Homeoffice liegt die Verantwortung für die Raumtemperatur beim Arbeitnehmer selbst. Ein Anspruch auf Hitzeschutz durch den Chef besteht hier in der Regel nicht.
Krankenstand steigt spürbar
Die wirtschaftlichen Folgen sind messbar. Daten aus dem Jahr 2023 zeigen rund 92.700 Fehltage wegen Hitze und Sonneneinstrahlung. Die Zahl der Krankschreibungen steigt an Tagen über 30 Grad um 3,5 Prozent. Bei länger anhaltenden Hitzewellen sogar um bis zu sechs Prozent.
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Katharina Utermöhl von Allianz Trade ordnet Deutschland in eine „gefährliche Mittelzone“ ein. Der Handlungsbedarf beim Hitzemanagement sei dringend. Diskutiert wird unter anderem eine Siesta nach südeuropäischem Vorbild.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) mahnt jedoch zur Vorsicht. Anja Piel vom DGB-Bundesvorstand warnt davor, Hitzeschutz als Vorwand für eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tages zu missbrauchen. Stattdessen fordert sie branchenspezifische Lösungen.
Linke fordert „Klima-Kurzarbeitergeld“
Auf politischer Ebene sorgt ein Antrag der Linksfraktion im Bundestag für Diskussionen. Die Fraktion schlägt zwei Mechanismen vor:
- Für Außenberufe: Ein „Klima-Kurzarbeitergeld“ nach Vorbild des Saison-Kurzarbeitergeldes soll Lohnverluste bei extremer Witterung abfedern.
- Für Innenräume: Eine verpflichtende Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich. Die bestehenden ASR-Regeln würden oft nicht konsequent kontrolliert, so die Kritik.
Strengere Regeln für Außenarbeitsplätze
Seit August 2025 gelten zudem verschärfte UV-Schutzregeln. Die Technische Regel A5.1 verpflichtet Arbeitgeber bereits ab einem UV-Index von 3 zu Schutzmaßnahmen. Empfohlen wird Kleidung mit UV-Schutzfaktor von mindestens 50.
Die Berufsgenossenschaft Bau unterstützt die Anschaffung von Funktionskleidung, Kühlwesten und Kopfbedeckungen finanziell. Das Ziel: das Gesundheitsrisiko für Beschäftigte im Freien zu minimieren. Denn die nächste Hitzewelle kommt bestimmt.
