Informationsfreiheit: OVG LĂŒneburg stĂ€rkt Presserechte auf TatverdĂ€chtige
28.05.2026 - 04:21:42 | boerse-global.deBehörden mĂŒssen kĂŒnftig die NationalitĂ€t von TatverdĂ€chtigen auf Anfrage nennen â unabhĂ€ngig von der politischen Ausrichtung des Mediums.
Keine RelevanzprĂŒfung durch Behörden
Der Fall sorgt fĂŒr Aufsehen in der Medienbranche. Der Journalist Alexander Wallasch hatte gegen die Staatsanwaltschaft Hannover geklagt, weil diese die Herausgabe der NationalitĂ€t eines TatverdĂ€chtigen verweigerte. Das OVG gab ihm nun recht â mit weitreichenden Folgen.
Die Richter stellten klar: Behörden dĂŒrfen nicht selbst entscheiden, ob eine Information fĂŒr Journalisten relevant ist oder nicht. Auch die politische Haltung eines Mediums spielt keine Rolle. âDas Urteil ist ein Meilenstein fĂŒr alle Medien, die kein freundschaftliches VerhĂ€ltnis zu Behörden pflegen", erklĂ€rten Prozessbeteiligte.
Digitale Plattformen in der Pflicht
Parallel zu diesem Urteil zeichnen sich weitere VerĂ€nderungen in der Medienlandschaft ab. Die Landesmedienanstalten von Bayern (BLM) und Nordrhein-Westfalen (LfM NRW) arbeiten an PlĂ€nen, um Inhalte auf sozialen Netzwerken neu zu gewichten. Ihr Vorschlag: Ein gesetzlicher Zwang, sogenannte âPublic-Value"-Inhalte algorithmisch zu bevorzugen.
Geplant ist ein mehrstufiges Verfahren. Zuerst sollen verlĂ€ssliche Medienanbieter identifiziert werden. AnschlieĂend könnten bestimmte Artikel oder Videos fĂŒr eine bevorzugte Ausspielung markiert werden. Branchenkenner rechnen mit einer festen Quote fĂŒr solche geprĂŒften Inhalte. Die Regelungen sollen in einen neuen Digitalen Medienstaatsvertrag einflieĂen, der fĂŒr Sommer 2026 angekĂŒndigt ist.
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ArbeitgeberbewertungsplĂ€tze mĂŒssen Nutzerdaten herausgeben
Auch private Plattformen mĂŒssen kĂŒnftig mehr Transparenz zeigen. Das Oberlandesgericht (OLG) ZweibrĂŒcken entschied Ende MĂ€rz, dass Arbeitgeberbewertungsportale Nutzerdaten offenlegen mĂŒssen â wenn ein Beitrag Tatsachenbehauptungen mit strafrechtlicher Relevanz enthĂ€lt.
Konkret ging es um den Vorwurf, ein Arbeitgeber habe gegen den Mindestlohn verstoĂen. Das Gericht wertete diese Aussage als ĂŒberprĂŒfbare Tatsachenbehauptung, nicht als bloĂe MeinungsĂ€uĂerung. Die Plattform muss nun Auskunft ĂŒber den Verfasser geben.
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Politischer Streit vor Gericht
In Wien sorgte ein Urteil gegen die FPĂ fĂŒr Schlagzeilen. Das Landesgericht fĂŒr Strafsachen verurteilte die Partei zur Zahlung von 3.000 Euro Schadensersatz. Die FPĂ hatte behauptet, Regierungsmitglieder wĂŒrden Bargeld in Koffern in die Ukraine transportieren. Das Gericht ordnete zudem die Löschung der Aussagen an.
AuĂenministerin Beate Meinl-Reisinger kĂŒndigte an, die EntschĂ€digung zu spenden. Die FPĂ hat bereits Berufung eingelegt, das Urteil ist daher noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Kampf gegen digitale Gewalt
Unterdessen mehren sich die Rufe nach schÀrferen Gesetzen gegen digitale Gewalt. Auslöser ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen eine bekannte Medienpersönlichkeit. Es geht um den Vorwurf hÀuslicher Gewalt in den Jahren 2022 und 2023 in Spanien.
Das Landgericht Hamburg hatte bestimmte Berichte ĂŒber die VorwĂŒrfe bereits fĂŒr zulĂ€ssig erklĂ€rt. Die Behörden prĂŒfen nun weitere Aspekte im Zusammenhang mit digitaler BelĂ€stigung.
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