IT-Sicherheit, Arztpraxen

IT-Sicherheit in Arztpraxen: BSI warnt vor Hacker-Angriffen

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 08:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

BSI veröffentlicht IT-Sicherheitspaket für Praxen, während der Bundestag milliardenschwere Einsparungen im Gesundheitswesen beschließt.

BSI-Hilfe und GKV-Reform: Neue Pflichten für Arztpraxen
Nahaufnahme eines Computermonitors mit Code und Sicherheitssymbolen, im Hintergrund eine verschwommene Arztpraxis. Fokus auf Cybersicherheit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat neue Hilfestellungen zur IT-Sicherheit für Arztpraxen veröffentlicht. Zeitgleich beschloss der Bundestag tiefgreifende Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

BSI liefert Werkzeuge gegen Hacker

Am 13. und 14. Juli stellte das BSI spezifische Materialien zur Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie bereit. Das Paket umfasst einen Selbsttest, einen Kurzleitfaden und eine IT-Notfallkarte. Pascal Jeschke vom BSI warnte: „Auch kleine Praxen sind attraktive Ziele für Hacker.“ Der Glaube, geringe Betriebsgrößen schützten vor Angriffen, sei ein Irrglaube.

Die zugrunde liegende Richtlinie nach § 390 SGB V ist bereits verpflichtend. Für Praxen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gilt sie seit Oktober 2025, für den Bereich der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) seit Januar 2026. Zu den Maßnahmen gehören ein strukturiertes Patch-Management, regelmäßige Datensicherungen und Schulungen des Personals.

Jede vierte Praxis hat kritische Sicherheitslücken

Aktuelle Untersuchungen der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) zeigen den Handlungsbedarf. Bei Stichproben in Hausarztpraxen fanden sich bei rund jeder vierten Einrichtung kritische offene Ports. Ein kostenloser Port-Scan, der weniger als zwei Minuten dauert, soll Praxen helfen, diese Schwachstellen schnell zu erkennen.

Das BSI warnt zudem vor Ransomware-Angriffen und Datenverlusten. Praxen sollten sich intensiv mit dem Onboarding externer Dienstleister und dem Schutz vor Phishing befassen. Für verschlüsselte Kommunikation empfiehlt das Amt den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

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Bundestag beschließt milliardenschwere Einsparungen

Parallel zu den Sicherheitsvorgaben verabschiedete der Bundestag am 13. Juli das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Das Paket sieht Einsparungen von 19 Milliarden Euro für 2027 vor. Für Arztpraxen bedeutet das die erneute Budgetierung von ambulanten Leistungen, die zuvor extrabudgetär vergütet wurden.

Weitere Änderungen im Überblick:
- Zuzahlungen für Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro
- Homöopathie fällt aus dem GKV-Leistungskatalog
- Hautkrebsvorsorge wird keine Regelleistung mehr sein
- Vergütungszuwächse sind für 2027 bis 2029 begrenzt

Krankschreibung: Neue Regeln ab Juli

Am 2. Juli beschloss der Koalitionsausschuss eine Reform der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Künftig gilt eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag, die telefonische Krankschreibung entfällt. Die KBV rechnet mit rund 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr.

Seit dem 1. Juli gibt es zudem die Chronikerpauschale (EBM 03100). Sie kann für Patienten zwischen 18 und 74 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen einmal im Halbjahr abgerechnet werden.

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Bürokratieabbau: Digitalisierung soll entlasten

Das Bundeskabinett brachte am 14. Juli Maßnahmen zum Bürokratieabbau auf den Weg. Das geplante Gesundheits-Digital-Gesetz (GeDIG) sieht eine jährliche Entlastung von 600 Millionen Euro vor. Kernpunkte sind der Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA) und der digitale Versand von Überweisungen.

Bis zum Herbst 2026 soll ein elektronischer Medikationsplan kommen. Laut einer Forsa-Umfrage befürworten rund 90 Prozent der Befragten dieses Vorhaben. AOK-Vorständin Reimann erklärte, ein digitaler Medikationsplan erhöhe den Nutzwert der ePA deutlich – rund 36 Prozent der Versicherten nehmen drei oder mehr Medikamente gleichzeitig ein.

Das GeDIG soll zudem Genehmigungsfiktionen nach vier Monaten und eine Beweislastumkehr bei bestimmten Berichtspflichten einführen. Ziel: weniger Verwaltungsaufwand in den Praxen.

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