Minijob-Rückkehr, Befreiung

Minijob-Rückkehr: Befreiung von Rentenversicherung jetzt revidierbar

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 08:18 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 können Minijobber ihre Befreiung von der Rentenversicherung widerrufen und so volle Ansprüche erwerben.

Minijob-Reform 2026: Rückkehr zur Rentenversicherung jetzt möglich
Nahaufnahme der Hände einer Person, die Finanzdokumente und Gehaltsabrechnungen auf einem Schreibtisch sortiert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Wer sich bisher von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, bekommt eine einmalige Chance zur Rückkehr.

Das ändert sich für Betroffene

Die Regelung gilt seit dem 1. Juli 2026 und erlaubt Minijobbern, ihre ursprüngliche Entscheidung zu revidieren. Bisher war eine einmal ausgesprochene Befreiung für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses bindend. Die Änderung greift jeweils ab dem Monat, der auf die Meldung beim Arbeitgeber folgt. Eine rückwirkende Versicherung für vergangene Zeiträume ist nicht möglich.

Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig – Arbeitnehmer konnten sich aber auf Antrag befreien lassen. Mit der neuen Option können Betroffene wieder eigene Beiträge zahlen und damit volle Rentenansprüche erwerben. Für Arbeitgeber in Privathaushalten bleibt die Pauschalabgabe bei 12 Prozent, im gewerblichen Bereich bei 30 Prozent.

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Höhere Grenzen durch Mindestlohn

Die Reform steht im Kontext gestiegener Verdienstmöglichkeiten. Anfang 2026 wurde die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich angehoben – im Vorjahr lag sie noch bei 556 Euro. Die Dynamisierung ist an den Mindestlohn gekoppelt, der seit dem 1. Januar bei 13,90 Euro pro Stunde liegt.

Die Wahl der Rentenversicherungspflicht ist besonders für die Altersabsicherung wichtig. Während Zeiten mit Grundsicherungsgeld zwar als Anrechnungszeiten für eine 35-jährige Wartezeit zählen, fließen sie nicht in die notwendigen 45 Versicherungsjahre für eine abschlagsfreie Rente ein. Eigene Beiträge aus einem Minijob können hier Lücken schließen.

Streit um die Zukunft der Minijobs

Parallel zur neuen Rückkehroption diskutiert die Politik über eine grundlegende Reform oder gar Abschaffung des Sonderstatus. Eine Rentenkommission empfahl, die Sonderregelungen weitgehend zu streichen – nur für Schüler sollen Ausnahmen bleiben. Befürworter wie Wirtschaftsweiser Martin Werding argumentieren, die 603-Euro-Grenze schränke das Arbeitsangebot ein und erhöhe vor allem bei Frauen das Risiko von Altersarmut.

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Da die Minijob-Grenze ab Januar 2026 auf 603 Euro gestiegen ist, müssen bestehende Verträge dringend auf ihre Aktualität geprüft werden. Sichern Sie sich diesen kostenlosen Experten-Report, um alle Konsequenzen der gesetzlichen Änderungen für Ihr Unternehmen zu verstehen. Ab Januar 2026 gilt eine neue Minijob-Grenze – sind Ihre Verträge noch aktuell?

In der Regierungskoalition gibt es unterschiedliche Positionen. Die SPD drängt auf stärkere Einbindung in die Sozialversicherung, Unionsvertreter lehnen eine Abschaffung ab. CSU-Chef Markus Söder warnt vor erheblichen Belastungen für Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft.

Als möglicher Kompromiss gilt eine Erhöhung des Pauschalsteuersatzes für Arbeitgeber von 2 auf 5 Prozent. Das würde bei einem maximal ausgeschöpften Minijob Mehrkosten von etwa 18 Euro pro Monat bedeuten. Kritiker wie Ulrich Walwei vom IAB bezeichnen solche Pläne als halbherzig – sie lösten die strukturellen Probleme nicht, etwa fehlende Brückeneffekte in sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen. Eine endgültige Entscheidung wird nach der Sommerpause im Herbst 2026 erwartet.

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