JubilÀumsprÀmien, Landesarbeitsgericht

JubilÀumsprÀmien: Landesarbeitsgericht zwingt VW zu 20.700 Euro

31.05.2026 - 03:26:54 | boerse-global.de

Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilt VW zur Nachzahlung von rund 20.700 Euro an zwei langjÀhrige BeschÀftigte.

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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat Volkswagen zur Zahlung höherer JubilÀumsprÀmien an zwei langjÀhrige Mitarbeiter verurteilt. Der Konzern muss rund 20.700 Euro nachzahlen.

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Streit um Berechnungsgrundlage

Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, nach welchem System die PrĂ€mien fĂŒr BetriebsjubilĂ€en berechnet werden. Bislang galt: Nach 25 Jahren gab es 1,45 MonatsgehĂ€lter, nach 35 Jahren sogar 2,9 MonatsgehĂ€lter. Volkswagen fĂŒhrte jedoch ein neues Modell ein, das diese prozentualen Zahlungen durch FestbetrĂ€ge ersetzte – 6.000 Euro fĂŒr 25 Jahre, 12.000 Euro fĂŒr 35 Jahre.

Das Gericht gab nun zwei KlĂ€gern recht, deren JubilĂ€en auf den 1. Januar 2025 fielen. Die Richter entschieden: Der Anspruch entstand noch unter den Bedingungen des alten Tarifsystems. Die neue Pauschalregelung greift fĂŒr diese FĂ€lle nicht.

Weitere Verfahren stehen an

Das Landesarbeitsgericht in Hannover wies die Berufung von VW zurĂŒck – das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskrĂ€ftig. Es könnte Signalwirkung fĂŒr zahlreiche Ă€hnliche Klagen haben, die noch anhĂ€ngig sind.

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Bereits fĂŒr Mitte Juni 2026 sind weitere Verhandlungstermine angesetzt. Dann geht es um Mitarbeiter, deren DienstjubilĂ€en zwischen dem 2. und 21. Januar 2025 liegen. Die entscheidende Frage: Gilt die gleiche Rechtsauffassung auch fĂŒr die Wochen unmittelbar nach der Systemumstellung?

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