Kabinett, Steuerreform

Kabinett beschließt Steuerreform: Lizenz-Freigrenze auf 100.000 €

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 09:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett verabschiedet Steuerreform: Zinsen steigen auf 3,6 Prozent, Forschungszulage wächst auf 25 Millionen Euro.

Jahressteuergesetz 2026: Kabinett beschließt höhere Steuerzinsen und mehr Forschungsförderung
Ein moderner, aufgeräumter Schreibtisch mit Laptop und Notizbuch in einem hellen Büro, symbolisch für digitale Buchhaltung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026 verabschiedet. Mit dem Beschluss leitet die Bundesregierung eine Reihe steuerlicher Neuregelungen ein, die insbesondere Auswirkungen auf Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen sowie den Bereich der Forschungsförderung haben werden. Der Gesetzentwurf umfasst sowohl Maßnahmen zur Digitalisierung der Finanzverwaltung als auch Anpassungen bei Zinssätzen und Freigrenzen.

Anhebung der Steuerzinsen und digitale Bescheiderteilung

Ein zentraler Aspekt der gesetzlichen Neuregelung betrifft die Anpassung der Zinssätze für Steuernachforderungen und -erstattungen. Ab dem Jahr 2027 sollen die monatlichen Steuerzinsen von bislang 0,15 % auf 0,3 % steigen.

Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einer Verdoppelung des Zinssatzes von 1,8 % auf 3,6 %. Diese Anpassung markiert eine deutliche Veränderung für steuerpflichtige Personen und Unternehmen, die mit Zinszahlungen im Rahmen ihrer Steuerfestsetzungen konfrontiert sind.

Parallel zur Zinsanpassung forciert die Bundesregierung die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens. Ebenfalls ab dem Jahr 2027 soll der elektronische Steuerbescheid standardmäßig über das ELSTER-Konto zur Verfügung gestellt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Kommunikation zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen effizienter zu gestalten und den postalischen Versand von Bescheiden schrittweise zu reduzieren.

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Ausbau der Forschungszulage und höhere Freigrenzen für Lizenzen

Um die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft zu stärken, sieht das Jahressteuergesetz 2026 eine deutliche Anhebung des Deckels für die Forschungszulage vor. Die förderfähigen Aufwendungen werden demnach von bisher 15 Mio. € auf künftig 25 Mio. € angehoben.

Durch diese Erweiterung des finanziellen Rahmens sollen insbesondere forschende Unternehmen dazu ermutigt werden, ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung am Standort Deutschland auszuweiten.

Eine weitere Entlastung ist bei der Beschaffung von Lizenzen aus dem Ausland vorgesehen. Hier plant die Bundesregierung eine massive Anhebung der Freigrenze.

Während diese Grenze bislang bei 10.000 € lag, soll sie im Zuge der Gesetzesänderung auf 100.000 € steigen. Dies könnte insbesondere für Dienstleister und technologieorientierte Selbstständige, die regelmäßig ausländische Software-Lizenzen oder Rechte nutzen, eine spürbare bürokratische Erleichterung bedeuten.

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Forderungen nach Nachbesserungen aus der Praxis

Trotz der geplanten Entlastungen und Modernisierungsschritte stößt der Kabinettsbeschluss nicht nur auf Zustimmung. Vertreter aus dem Handwerk sowie Steuerberater äußerten sich kritisch zu den vorliegenden Plänen. Aus den entsprechenden Fachkreisen werden Nachbesserungen am Jahressteuergesetz 2026 gefordert.

Kritikpunkte entzünden sich unter anderem an der Ausgestaltung einzelner Regelungen, die nach Ansicht von Branchenvertretern noch nicht ausreichend auf die praktischen Bedürfnisse der kleinen und mittleren Betriebe zugeschnitten seien.

Ob und in welcher Form diese Forderungen im weiteren parlamentarischen Verfahren Berücksichtigung finden, bleibt abzuwarten. Das Gesetz muss nun die weiteren Stationen der Gesetzgebung durchlaufen, bevor die Regelungen wie geplant in Kraft treten können.

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