Koalition beschließt Attest ab Tag eins: Kündigungsschutz für Gutverdiener sinkt
Veröffentlicht: 04.07.2026 um 20:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 weitreichende Reformen beschlossen. Ab dem ersten Krankheitstag soll künftig ein ärztliches Attest nötig sein. Gleichzeitig planen die Koalitionsparteien eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener.
Bundeskanzler Merz begründete die Maßnahmen mit dem hohen Krankenstand in Deutschland. Die telefonische Krankschreibung soll komplett abgeschafft werden. Ärzteverbände und Krankenkassen warnen dagegen vor einer Überlastung der Praxen.
Der DAK-Chef Andreas Storm bezweifelt, dass die neue Regelung Missbrauch verhindert. Er befürchtet vollere Wartezimmer statt weniger Krankschreibungen.
Neue Regeln für Gutverdiener ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 sollen Arbeitnehmer mit mehr als 177.450 Euro Bruttojahreseinkommen weniger Kündigungsschutz genießen. Das entspricht dem 1,75-Fachen der Beitragsbemessungsgrenze.
Arbeitgeber könnten dann Arbeitsverhältnisse gegen Abfindung auflösen – auch ohne sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund. Das Modell orientiert sich an den Regeln für Risikoträger im Finanzsektor. Die Abfindungen sollen steuerlich begünstigt werden.
Die IG Metall kritisierte den Vorstoß bereits als „Angriff auf etablierte Beschäftigtenrechte“.
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Gerichte präzisieren Krankheits-Kündigungen
Das Landesarbeitsgericht Hannover entschied in einem aktuellen Fall: Kündigungen wegen häufiger Kurzerkrankungen können bei langer Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten unwirksam sein. Besonders Fehlzeiten aus der Corona-Pandemie werteten die Richter als weniger belastend. Nach Ende der Pandemie könnten solche Fehlzeiten aber strenger bewertet werden.
Auch zum Elternzeit-Schutz gibt es neue Klarstellungen. Das LAG Hamm urteilte am 5. November 2025: Der besondere Kündigungsschutz gilt auch bei mehreren Teilabschnitten der Elternzeit.
Der allgemeine Kündigungsschutz besteht in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten nach einer sechsmonatigen Wartezeit. Arbeitgeber müssen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe darlegen. In Kleinbetrieben findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung.
Wann der Krankenschein seinen Beweiswert verliert
Das LAG Köln stellte klar: Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert werden. Etwa wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten oder einen auffälligen zeitlichen Zusammenhang mit Konflikten Zweifel an seiner Erkrankung weckt. Dann muss der Beschäftigte seine Beschwerden konkret darlegen.
Das LAG Hamm bestätigte die fristlose Kündigung eines IT-Consultants. Er hatte eine reine Online-Krankschreibung ohne jeden Arztkontakt eingereicht. Das Gericht sah darin einen irreparablen Vertrauensbruch – eine Abmahnung war nicht nötig.
Telefonische oder videobasierte Krankschreibungen bleiben unter engen Voraussetzungen zulässig. Voraussetzung: ein persönlicher Arztkontakt.
Entscheidung des BAG zu Zustellungen
Das Bundesarbeitsgericht traf am 7. Mai 2026 eine wegweisende Entscheidung (Az. 2 AZR 184/25). Ein digitaler Auslieferungsbeleg der Post für ein Einwurfeinschreiben reicht nicht als Beweis für den tatsächlichen Zugang beim Empfänger. Arbeitgeber tragen weiterhin ein hohes Risiko beim Nachweis von Zustellungen – ob bei Kündigungen oder Einladungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
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