Kraftwerksgesetz, Auktionen

Kraftwerksgesetz: Erste Auktionen für Langzeitkapazitäten ab September

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 16:57 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundestag und Bundesrat verabschieden das StromVKG. Erste Auktionen für Langzeitkapazitäten sind für September und Dezember 2026 geplant.

Neues Kraftwerksgesetz: Ausschreibungen für Kapazitäten starten 2026
Ein komplexes Netz aus Stromleitungen und Umspannwerken mit Solarpaneelen auf kommerziellen Dächern im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Kurz vor der Sommerpause 2026 ebnete die Politik den Weg für neue Kapazitätsausschreibungen. Erste Auktionen für Langzeitkapazitäten sollen bereits im September und Dezember 2026 stattfinden, ein zweiter Termin folgt im Mai 2027. Das Maximalgebot liegt bei 244.000 Euro pro Megawatt.

Auffällig ist die Neugestaltung der Förderanreize: Der bisherige Süd-Bonus wurde durch einen flexiblen Netzbonus ersetzt. Für Batteriespeicher steigen jedoch die Hürden. Sie müssen künftig eine Höchsterbringungsdauer von zehn Stunden bei 80 Prozent Leistung vorweisen und eine Erfüllungszeit von drei Stunden garantieren. Strenge Emissionsgrenzwerte von 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde sowie Pönalen bei Nichtrealisierung sind festgeschrieben. Die finale Genehmigung durch die EU-Kommission steht noch aus.

Konflikt zwischen Netzstabilität und Eigenverbrauch

Seit Dezember 2025 sind Netzbetreiber bei der Abregelung von EE-Anlagen verpflichtet, die europäische Strombinnenmarktverordnung zu berücksichtigen. In der Praxis führt das zu Problemen bei gewerblichen Photovoltaikanlagen. Wenn Netzbetreiber eine Abregelung direkt am Wechselrichter vornehmen, wird nicht nur die Einspeisung ins öffentliche Netz unterbunden – oft kappt das auch die Stromversorgung für den Eigenverbrauch des Unternehmens.

Branchenbeobachter warnen: Dieses Vorgehen gefährdet die Rentabilität von Gewerbeanlagen. Direkt genutzter Solarstrom gilt mittlerweile als wertvoller als reine Netzeinspeisung. Fachleute fordern neue Regelungen, um den Eigenverbrauch auch während Redispatch-Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Intelligentes Lastmanagement und Batteriespeicher könnten helfen, brauchen aber klare regulatorische Leitplanken. Die Kosten für Redispatch-Maßnahmen lagen zwischen 2023 und 2025 bei 400 bis 600 Millionen Euro.

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Neue Verfahren bei Netzanschlüssen

Um der Knappheit an Netzkapazitäten zu begegnen, setzen erste Verteilnetzbetreiber auf neue Vergabeverfahren. Westfalen Weser Netz (WWN) hat Anfang des Jahres das herkömmliche Windhundprinzip durch ein Repartierungsverfahren ersetzt. Anschlussanträge werden bis zu bestimmten Stichtagen gesammelt – etwa Ende Januar oder Ende Juli – und bei Übernachfrage anteilig verteilt.

Gegen ähnliche Verfahren in Berlin wurde bereits geklagt, wobei die Bundesnetzagentur zugunsten des dortigen Netzbetreibers entschied. In Westfalen verlief die Umstellung bisher ohne rechtliche Auseinandersetzungen.

Parallel dazu schreitet der physische Netzausbau voran. Der 185 Kilometer lange Ostbayernring zwischen Redwitz und Schwandorf ist nun vollständig in Betrieb. Die neue 380-kV-Leitung soll die Transportkapazitäten erhöhen und den Bedarf an teuren Redispatch-Eingriffen senken. Der Rückbau der alten Bestandsleitung ist bis Ende 2027 vorgesehen.

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Reformbedarf beim Emissionshandel und Wasserstoffhochlauf

Neben den netztechnischen Regelungen rückt der EU-Emissionshandel (ETS) in den Fokus. Branchenanalysten empfehlen, den Zertifikatehandel flexibler zu gestalten, solange internationale Klimaschutzmechanismen wie das Grenzausgleichssystem CBAM noch keine volle Wirkung zeigen. Aktuell liegt der CO2-Preis bei rund 80 Euro pro Tonne.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu sichern, schlagen Experten vor, die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten für eine Übergangszeit beizubehalten. Die Einnahmen sollten zweckgebunden für den Klimaschutz verwendet werden.

Auch für den Markthochlauf von Wasserstoff werden Anpassungen angemahnt. Marktakteure fordern unter anderem eine Entlastung bei den Netzentgelten für Elektrolyseure über das Jahr 2029 hinaus sowie eine Lockerung der Kriterien für die Zusätzlichkeit von grünem Strom. Nur durch verlässliche Standards und Investitionssicherheit könne die Elektrifizierung der Industrie wie geplant voranschreiten.

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