Krankenversicherung: Zusatzbeitrag steigt ab Oktober auf 3,1 Prozent
19.06.2026 - 11:39:20 | boerse-global.de
Steigende ZusatzbeitrĂ€ge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), neue elektronische Meldepflichten fĂŒr Unternehmen und eine StĂ€rkung der Rechte sĂ€umiger Beitragszahler prĂ€gen das Jahr 2026.
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Krankenkassen erhöhen ZusatzbeitrÀge
Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter Druck. Der SchĂ€tzerkreis der GKV prognostizierte im Herbst 2025 fĂŒr 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, bei einem stabilen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Doch mehrere Kassen planen zum 1. Oktober 2026 weitere Erhöhungen. Der Zusatzbeitrag könnte dann auf bis zu 3,1 Prozent steigen.
Ursache des strukturellen Defizits von rund 8,7 Milliarden Euro jÀhrlich: steigende Arzneimittelkosten, medizinischer Fortschritt und der demografische Wandel.
Neue Meldefristen fĂŒr Arbeitgeber
Unternehmen mĂŒssen die SozialversicherungsbeitrĂ€ge ihrer BeschĂ€ftigten monatlich melden. Der Beitragsnachweis erfolgt seit 2006 ausschlieĂlich elektronisch. Die Frist ist streng: SpĂ€testens zwei Arbeitstage vor dem drittletzten Bankarbeitstag des Monats muss die Meldung ĂŒbermittelt sein.
Verpasst ein Unternehmen diese Frist, dĂŒrfen die Krankenkassen die BeitrĂ€ge schĂ€tzen. Die Folge: oft höhere Kosten und zusĂ€tzliche SĂ€umniszuschlĂ€ge. Bei konstanten Lohnsummen können Betriebe einen Dauer-Beitragsnachweis nutzen. Bei fehlenden Entgeltzahlungen ist ein Null-Beitragsnachweis Pflicht.
Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 krÀftig
FĂŒr 2027 plant die Bundesregierung eine auĂerordentliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in GKV und Pflegeversicherung. Sie soll um 3.600 Euro auf jĂ€hrlich 76.489 Euro steigen â monatlich 6.374 Euro. Parallel dazu wird die Versicherungspflichtgrenze angehoben.
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Das erschwert Gutverdienern den Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV). Der Bund der Steuerzahler kritisiert die MaĂnahmen als zusĂ€tzliche Belastung fĂŒr die mittlere Einkommensschicht.
Krankenkassen dĂŒrfen eGK nicht sperren
Ein wichtiges Urteil stĂ€rkt die Rechte von Versicherten mit BeitragsrĂŒckstĂ€nden. Das Bayerische Landessozialgericht entschied am 19. Mai 2026: Krankenkassen dĂŒrfen die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nicht sperren oder einziehen, selbst wenn LeistungsansprĂŒche ruhen.
Die bisherige Praxis, in solchen FĂ€llen nur Berechtigungsscheine auszustellen, ist rechtswidrig. Stattdessen mĂŒssen die Kassen den Ruhe-Status elektronisch auf der Karte vermerken. Gerichte bestĂ€tigten bereits frĂŒher: Der Anspruch auf die Karte bleibt auch bei Zahlungsverzug von ĂŒber zwei Monaten bestehen. Eine flĂ€chendeckende technische Umsetzung der Kennzeichnung fehlt allerdings bis heute.
Altersvorsorge: Steuerpflicht steigt weiter
Der Ăbergang zur nachgelagerten Besteuerung setzt sich fort. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der gesetzlichen Rente. Bis 2058 steigt dieser Anteil auf 100 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bleiben BeitrĂ€ge bis 676 Euro monatlich steuerfrei â die spĂ€tere Auszahlung wird voll versteuert. FĂŒr die Basisrente (RĂŒrup-Rente) liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro fĂŒr Ledige. Die private Rentenversicherung besteuert weiterhin nur den Ertragsanteil: bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind das 17 Prozent.
