Krankschreibung, Telefonische

Krankschreibung: Telefonische Regelung fÀllt weg, AU ab Tag eins

02.07.2026 - 10:03:36 | boerse-global.de

Die Regierung einigt sich auf ein Reformpaket: Telefonische Krankschreibung entfÀllt, Attestpflicht ab erstem Krankheitstag. Steuerentlastungen geplant.

Koalition beschließt: Krankschreibung erst ab Tag eins mit Attest
Krankschreibung - Eine Hand hĂ€lt eine Ă€rztliche Krankschreibung aus Papier, im Hintergrund verschwommen ein Smartphone, das die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung symbolisiert. 02.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Kernpunkte: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Arbeitnehmer mĂŒssen kĂŒnftig schon ab dem ersten Krankheitstag eine Ă€rztliche Bescheinigung vorlegen.

Strengere Regeln gegen hohen Krankenstand

Die Maßnahmen sollen den zuletzt hohen Krankenstand in Deutschland senken. Bislang reichte eine AU-Bescheinigung meist ab dem vierten Tag. Diese Pflicht gilt nun ab Tag eins.

Die Ende 2023 eingefĂŒhrte telefonische Krankschreibung fĂŒr bis zu fĂŒnf Tage fĂ€llt komplett weg. BegrĂŒndung: Die Krankenzahlen steigen. Daten der DAK fĂŒr 2025 zeigen einen durchschnittlichen Krankenstand von knapp 20 Tagen pro Person.

Unionsvertreter hatten die telefonische Regelung wiederholt infrage gestellt. Flankiert werden die neuen Regeln durch hĂ€rtere Strafen fĂŒr falsche AU-Bescheinigungen.

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Ärzte und Krankenkassen kritisieren PlĂ€ne

Die geplanten Änderungen stoßen auf breiten Widerstand. Bereits Anfang 2026 warnten HausĂ€rztevertreter vor einer Abschaffung der telefonischen Option. Der HausĂ€rzteverband spricht von reinen Sparmaßnahmen – die telefonische Regelung entlaste die Praxen spĂŒrbar.

Auch die Krankenkassen melden Bedenken an. Die DAK warnte bereits Anfang 2025 vor einer wachsenden Misstrauenskultur gegenĂŒber Arbeitnehmern. Marktforscher und VerbraucherschĂŒtzer geben zu bedenken: Die telefonische Krankschreibung vermeide Millionen unnötiger Arztbesuche und schone die medizinische Infrastruktur.

Die Koalition hĂ€lt dennoch an der RĂŒckkehr zur physischen Untersuchungspflicht fest. Ziel: bessere Kontrolle.

Teil eines grĂ¶ĂŸeren Reformpakets

Die Neuregelung ist Bestandteil eines breiteren Pakets fĂŒr Wachstum und BeschĂ€ftigung, das heute vorgestellt wurde. Es enthĂ€lt auch eine weitreichende Einkommensteuerreform.

Ab dem 1. Januar 2027 ist ein Entlastungsvolumen von jÀhrlich zehn Milliarden Euro vorgesehen. Der Fokus liegt auf geringen und mittleren Einkommen. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro Haushaltseinkommen soll bis 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden.

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Neben den Änderungen bei den Krankschreibungen plant die Koalition auch eine Erhöhung der Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs. Sichern Sie sich jetzt die kostenlose Mustervorlage fĂŒr Minijob-ArbeitsvertrĂ€ge, um auch bei kĂŒnftigen gesetzlichen Anpassungen rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen. Kostenlose Mustervorlage fĂŒr Minijob-VertrĂ€ge sichern

Zur Gegenfinanzierung plant die Koalition eine Anpassung der Reichensteuer. Sie soll ab 250.000 Euro auf 45 Prozent steigen, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent.

Weitere Bestandteile: ein Verbot der Verstaatlichung von Mietwohnungen und die Erhöhung der Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs von zwei auf fĂŒnf Prozent. Im Rentenbereich will die Regierung noch dieses Jahr VorschlĂ€ge der Rentenkommission umsetzen.

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