Arbeitszeitgesetz: Koalition plant Wechsel zu wöchentlicher Höchstzeit
02.07.2026 - 10:03:36 | boerse-global.de
Zwei Varianten für Entlastungen stehen im Raum – mit einem Volumen zwischen 17 und 28 Milliarden Euro. Diskutiert wird eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.900 bis 13.084 Euro.
Im Zentrum steht die Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Geplant ist der Wechsel von einer täglichen zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Wirtschaftsverbände drängen auf eine schnelle Umsetzung.
Wöchentliche Höchstarbeitszeit gefordert
Der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien fordert eine wöchentliche Höchstgrenze von 48 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit könnte dabei bis zu 12 Stunden betragen. Zusätzlich schlagen die Verbände ein freiwilliges Opt-out-Modell vor – nach EU-Richtlinien wären dann bis zu 60 Stunden pro Woche möglich.
Kritik gibt es an den aktuellen Arbeitspapieren des Bundesarbeitsministeriums. Diese sehen eine elektronische Aufzeichnungspflicht ab zehn Beschäftigten vor. Die gewünschte Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit fehlt jedoch.
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Auch die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen ist noch nicht in Kraft. Ein entsprechender Entwurf vom September 2025 sieht vor: Zuschläge für Mehrarbeit über die tarifliche Vollzeit hinaus bleiben bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei.
Neue Pflichten für den Güterverkehr
Seit dem 1. Juli gelten neue Regeln für den Logistiksektor. Im grenzüberschreitenden Güterverkehr müssen Fahrzeuge über 2,5 Tonnen EU-weit digitale Tachographen nutzen. Ziel ist die strengere Überwachung von Lenk- und Ruhezeiten.
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Auch bei Fahrt- und Reisezeiten gibt es Klarstellungen. Fahrten zu auswärtigen Einsatzorten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit. Der Weg von der Wohnung zur regelmäßigen Arbeitsstätte bleibt dagegen Privatsache.
Compliance und Datenschutz
Die korrekte Arbeitszeiterfassung bleibt eine Herausforderung. Laut Umfragen erfassen 13 Prozent der Beschäftigten ihre Zeit regelmäßig nicht korrekt. Experten des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft warnen vor erheblichen volkswirtschaftlichen Folgen durch Arbeitszeitbetrug.
Bei elektronischen Systemen müssen Betriebe die DSGVO beachten. Datenminimierung und Zweckbindung stehen im Vordergrund. Viele kleine und mittlere Unternehmen setzen auf lokale Speicherlösungen – sie umgehen damit Risiken beim Datentransfer in Drittländer und vereinfachen die Einhaltung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
