Kündigungsschutz: Koalition debattiert Lockerung ab 100.000 Euro
02.07.2026 - 10:21:39 | boerse-global.de
Während die Politik über eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener debattiert, kündigen Autobauer wie Volkswagen und Opel drastische Sparmaßnahmen an. Parallel dazu schafft das Bundesarbeitsgericht neue Klarheit bei Massenentlassungen.
Streit um Kündigungsschutz für Besserverdiener
Der Koalitionsausschuss beriet am Mittwoch über eine Reform des Arbeitsrechts. Im Raum steht die Lockerung des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt von über 100.000 Euro. Der Start-up-Verband befürwortet diese Grenze, andere Experten schlagen sogar eine Öffnung ab 77.000 Euro vor. Auch ein Modell nach dänischem Vorbild ist im Gespräch.
Dagegen regt sich Widerstand. Stephan Gilow, Hauptgeschäftsführer des Führungskräfteverbands VAA, warnte in einem offenen Brief an die Länderregierungschefs vor einer Aufweichung. Er argumentierte, dies sende negative Signale an hochqualifizierte Führungskräfte. Zudem gebe es bereits Flexibilitäten wie Befristungen oder betriebsbedingte Kündigungen.
Volkswagen und Opel verschärfen Sparkurs
Bei Volkswagen stehen weitreichende Einschnitte bevor. Der Aufsichtsrat tagt am 9. Juli, Konzernchef Oliver Blume erwägt offenbar eine Verdopplung der Stellenstreichungen von 50.000 auf bis zu 100.000. Interne Szenarien sprechen sogar von bis zu 140.000 wegfallenden Arbeitsplätzen bis 2031. Betroffen wären Werke in Hannover, Zwickau, Emden und Neckarsulm. Zudem steht eine Ausgliederung der Kernmarke und der Komponentensparte im Raum – wohl um das VW-Gesetz zu umgehen. Gewerkschaften und das Land Niedersachsen haben bereits Widerstand angekündigt.
Auch Opel dreht an der Kostenschraube. Der Hersteller bietet Entwicklern in Rüsselsheim Abfindungen von mehreren hunderttausend Euro an. Bis Jahresende sollen hunderte Stellen wegfallen. Opel-Chef Florian Hüttl betonte die Notwendigkeit, Produktionskosten durch Automatisierung zu senken. Trotz des Personalabbaus plant Mutterkonzern Stellantis Investitionen für die nächste Astra-Generation.
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BAG präzisiert Regeln für Massenentlassungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat wichtige Entscheidungen getroffen. Mit Urteil vom 25. Juni entschied der Sechste Senat: Geringfügige Fehler in einer Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber 34 Entlassungen angezeigt, obwohl nur 31 bis 32 geplant waren. Solche Abweichungen beeinträchtigen die Funktion der Arbeitsverwaltung nicht – solange das Konsultationsverfahren korrekt ablief.
Grundsätzlich bleibt das BAG aber streng: Kündigungen ohne ordnungsgemäße Anzeige sind unwirksam. Das bestätigte der Zweite Senat im März unter Verweis auf die europarechtliche Entlassungssperre. Ein Nachholen der Anzeige nach Ausspruch der Kündigung ist ausgeschlossen.
Zum Hinweisgeberschutz stellte das BAG Ende 2025 klar: Das Repressalienverbot greift erst bei einer tatsächlichen Meldung. Die bloße Absicht reicht nicht aus.
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Arbeitsmarkt in der Industrie trübt sich ein
Die Lage am industriellen Arbeitsmarkt verschlechtert sich. Das ifo-Beschäftigungsbarometer fiel im Juni auf 92,3 Punkte. Schätzungen zufolge fielen 2025 rund 120.000 Stellen weg, für 2026 werden weitere 100.000 erwartet. Ein Großteil der Industrieunternehmen plant bis Ende des Jahrzehnts weiteren Personalabbau.
Nur wenige Branchen bilden die Ausnahme: Informationstechnik, Bauwesen und Pflege stellen weiter ein.
Auch Übernahmen im Softwarebereich führen zu Einschnitten. Nach dem Verkauf des österreichischen Unternehmens Tractive an Bending Sponds im Mai kam es zu einem Abbau von mehr als der Hälfte der Belegschaft. Der neue Eigentümer setzt verstärkt auf Automatisierung.
