Kündigungsschutz-Reform: 12-Monatsgehälter-Deckel ab Januar 2027
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 01:19 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Der Deal bringt dem Autozulieferer rund 3,1 Milliarden Euro ein. Ein Großteil davon – 2,5 Milliarden Euro – soll über Sonderdividenden oder Aktienrückkäufe an die Aktionäre fließen. Der Vollzug ist für Ende 2026 geplant, fehlt aber noch die kartellrechtliche Genehmigung.
Regierung plant Abfindungs-Deckel für Top-Verdiener
Parallel zu den Millionen-Deals in der Wirtschaft will die Bundesregierung das Arbeitsrecht reformieren. Betroffen sind Angestellte mit einem Jahresgehalt ab etwa 177.450 Euro – das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze. Für neue Verträge ab Januar 2027 soll der Kündigungsschutz für diese Gruppe gelockert werden.
Juristen rechnen mit einer harten Obergrenze: Maximal 12 Bruttomonatsgehälter Abfindung. Bisher sind 1,5 bis 2 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr üblich. Die Reform soll Unternehmen mehr Flexibilität geben und die Kosten bei Trennungen von Führungskräften kalkulierbarer machen. Diskutiert wird auch eine Steuerbegünstigung für Abfindungen – wenn Betroffene schnell einen neuen Job finden.
DAX-Zahlen zeigen: 52,5 Monatsgehälter sind drin
Die geplante Deckelung liegt weit unter dem, was aktuell in großen Konzernen gezahlt wird. Allein in den ersten neun Monaten 2025 investierten DAX-Unternehmen rund 6 Milliarden Euro in Restrukturierungen. Die Spanne ist enorm:
- Bayer: Langjährige Mitarbeiter mit bis zu 35 Dienstjahren kassieren bis zu 52,5 Monatsgehälter.
- Mercedes: Erfahrene Teamleiter erhielten in Programmen zur Personalreduzierung bis zu 500.000 Euro.
- Volkswagen: Führungskräfte bekamen in Einzelfällen mehrere Hunderttausend Euro.
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Doch hohe Positionen bedeuten auch hohe Verantwortung. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte Ende Mai 2026 die fristlose Kündigung einer Abteilungsleiterin – ohne Abfindung. Sie hatte ungeprüfte Rechnungen freigegeben.
Wenn das Geld fehlt: Insolvenz und Staatshilfe
Nicht jeder Konzern kann sich hohe Abfindungen leisten. Der Automobilzulieferer MoldTecs musste Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden. 580 Arbeitsplätze sind betroffen. In solchen Fällen springt das Insolvenzgeld nach § 165 SGB III ein – es sichert das Nettoentgelt für bis zu drei Monate.
Anders läuft es beim Softwareunternehmen DeepL. Es streicht im Zuge eines KI-Umbaus rund 250 Stellen. Betroffene können Bildungsgutscheine für Weiterbildungen nutzen. Während der Qualifizierung läuft das Arbeitslosengeld weiter, ergänzt durch monatliche Prämien.
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Aufhebungsvertrag: Diese Fallstricke kennen
Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen. Juristen raten zu strengen Kriterien: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen – etwa eine drohende betriebsbedingte Kündigung. Die Abfindung sollte 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr nicht überschreiten. Sonst erkennt die Arbeitsagentur den Vertrag nicht an.
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts gibt Hoffnung: Formfehler bei Massenentlassungsanzeigen führen künftig seltener zur Unwirksamkeit von Kündigungen – sofern die Konsultation mit dem Betriebsrat ordnungsgemäß lief.
