Merz-Tempo-Bonus, Steuerersparnis

Merz-Tempo-Bonus: Steuerersparnis für schnellen Jobwechsel ab Juli

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 05:02 Uhr, Redaktion boerse-global.de

62 Prozent der Gekündigten nehmen das erste Abfindungsangebot an. Ein neuer Steuerbonus soll den schnellen Jobwechsel fördern.

Kündigungsreport 2026: Viele akzeptieren erste Abfindung
Zwei Hände, eine bietet einen Vertrag an, die andere zögert, ihn zu nehmen, im Hintergrund ein unscharfes Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der aktuelle Kündigungsreport 2026 zeigt: Rund 62 Prozent der Betroffenen akzeptieren das erste Abfindungsangebot ohne Prüfung. 26 Prozent unterschreiben sogar direkt im ersten Gespräch.

Die Hälfte geht leer aus

Die Statistik offenbart eine große Diskrepanz: 47 Prozent der Entlassenen erhalten gar keine Abfindung. Nur 16 Prozent lehnen das erste Angebot ab und verhandeln nach. Fachleute raten zur anwaltlichen Beratung – sie verbessere die Verhandlungsposition erheblich. Arbeitgeber rechnen bei größeren Personalabbaumaßnahmen oft bereits mit Klagen.

Merz-Plan: Steuerbonus für schnellen Jobwechsel

Die Bundesregierung will gegensteuern. Kanzler Friedrich Merz stellte Anfang Juli 2026 ein Reformpaket vor. Kernstück: der „Tempo-Bonus“. Wer nach einer Kündigung schnell eine neue Stelle findet, soll bei der Abfindungsversteuerung entlastet werden. Der Steuervorteil steigt progressiv mit der Geschwindigkeit des Wiedereinstiegs.

Die bisherige Fünftelregelung nach § 34 EStG soll entfallen. Zudem plant die Regierung eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener ab rund 177.450 Euro Jahreseinkommen. Kritiker warnen vor erhöhtem Druck auf Betroffene und verweisen auf ungleiche Chancen je nach Branche und Region.

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Fallstricke beim Aufhebungsvertrag

Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht – Ausnahme: betriebsbedingte Kündigungen mit Klageverzicht nach § 1a KSchG. Branchenüblich sind 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Das größte Risiko: die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I. Bei einem Aufhebungsvertrag droht eine Sperre von bis zu 12 Wochen. Bei Durchschnittsgehalt sind das rund 6.000 Euro Verlust. Juristen empfehlen präzise Vertragsformulierung und strikte Einhaltung der Schriftform nach § 623 BGB. Seit 2025 lässt sich die steuerliche Entlastung durch die Fünftelregelung nur noch über die Steuererklärung geltend machen.

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Industrie in Bewegung: Insolvenz und Werksschließungen

Die Praxis zeigt die Relevanz frühzeitiger Verhandlungen. Beim Pralinenhersteller DreiMeister in Werl wurde am 1. Juli 2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Für rund 100 Beschäftigte läuft die dreiwöchige Frist für Kündigungsschutzklagen. Experten betonen: Auch im Insolvenzfall können Klagen sinnvoll sein – um Sozialplanansprüche als Masseverbindlichkeiten zu sichern.

Ähnliche Verhandlungen über Sozialtarifverträge laufen aktuell bei der Herforder Brauerei. Sie soll Ende August 2026 schließen.

BGH stärkt Verbraucherrechte bei Kündigungen

Parallel zur arbeitsrechtlichen Praxis gab es eine wichtige Entscheidung vom Bundesgerichtshof. Am 16. Juli 2026 urteilten die Karlsruher Richter (Az. I ZR 200/25): Bestätigungsseiten bei digitalen Kündigungen dürfen keine werblichen Alternativangebote oder Hinweise auf Vertragspausen enthalten. Das Urteil unterstreicht das Bestreben nach Transparenz und Eindeutigkeit bei Vertragsbeendigungen – auch über das Arbeitsrecht hinaus.

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