Minijob-Abschaffung: Rentenkommission fordert Ende des Sonderstatus
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 01:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Rentenkommission empfiehlt, die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Ausnahmen weitgehend aufzuheben. Befürworter versprechen sich eine bessere Alterssicherung, Gegner warnen vor Mehrbelastungen.
Was die Rentenkommission konkret vorschlägt
Die Experten wollen die bisherigen Ausnahmen schrittweise abschaffen. Ein zentraler Punkt: die Opt-out-Regel. Bisher können sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Im ersten Quartal 2026 nutzte das die überwältigende Mehrheit der rund 6,8 Millionen geringfügig Beschäftigten. Nur 20,9 Prozent zahlten überhaupt Rentenbeiträge.
Die Pläne sehen zudem eine Erhöhung der Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent vor. Auch höhere Sozialbeiträge stehen im Raum. Ziel: mehr Menschen direkt ins Sozialversicherungssystem eingliedern.
Der Wirtschaftsweise Martin Werding verteidigt die Reform. Die aktuelle Grenze von 603 Euro hemme Mehrarbeit, so Werding. Eine Abschaffung bedeute nicht das Ende von Teilzeitjobs, sondern deren Überführung in reguläre Arbeitsverhältnisse. Unternehmen könnten langfristig sogar sparen, weil die administrativen Sonderwege entfielen.
Altersarmut: Besonders Frauen sind betroffen
Ein Hauptargument der Befürworter ist die Vermeidung von Altersarmut. Daten aus 2024 zeigen die Diskrepanz: Die Durchschnittsrente bei Männern lag bei 1.372 Euro, Frauen erhielten im Schnitt nur 961 Euro. Rund 30 Prozent der Rentnerinnen bezogen weniger als 600 Euro monatlich.
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SPD-Politikerin Klose nennt Minijobs eine „Falle für Frauen“. Sie verhinderten eine eigenständige Existenzsicherung im Alter. Auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bewertet eine Abschaffung positiv.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht das Problem: Bei 603 Euro Verdienst führt ein Eigenbeitrag von 21,71 Euro pro Monat zu einem Rentenplus von etwa 5,68 Euro pro Jahr.
Wirtschaft schlägt Alarm – und die Union bremst
Kritik kommt vor allem aus Union, FDP und Wirtschaftsbranchen. CSU-Chef Söder warnt vor einer Abschaffung und verweist auf Gastronomie, Einzelhandel und Landwirtschaft. Kanzler Merz spricht sich gegen eine komplette Abschaffung aus – besonders mit Blick auf Schüler, Studierende und Rentner.
Wirtschaftsberbände aus Gastgewerbe und Handel haben Brandbriefe geschrieben. In der Gastronomie sind über 50 Prozent der Beschäftigten geringfügig angestellt. Branchenvertreter fürchten: Bei Wegfall des Sonderstatus könnte das Nettoeinkommen drastisch sinken. Schätzungen zufolge blieben von 603 Euro Brutto nach vollen Sozialabgaben nur etwa 475 Euro – ein Rückgang von rund 21 Prozent.
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Auch Betriebe im Gartenbau am Niederrhein und Unternehmen in Baden-Württemberg befürchten steigende Lohnnebenkosten und weniger Flexibilität.
Neue Regelung seit Juli: Rückkehr in die Rentenversicherung
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es eine Neuregelung: Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können einmalig zurückkehren. So können sie trotz geringfügiger Beschäftigung Rentenpunkte sammeln und Ansprüche auf Erwerbsminderungsrenten oder Reha-Leistungen sichern.
Der Koalitionsausschuss prüft nun insgesamt 33 Empfehlungen der Kommission bis zum Jahresende. Die FDP lehnt eine Abschaffung weiter strikt ab. Teile der SPD und Experten drängen auf eine Umsetzung im Rahmen einer größeren Rentenreform für 2027.
Eine erste politische Weichenstellung wird nach der Sommerpause im Herbst 2026 erwartet.
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