Rentensystem 2027: Krankengeld entfällt für arbeitende Rentner
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 01:40 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Besonders Menschen mit Schwerbehinderung und arbeitende Rentner sind betroffen. Der Koalitionsausschuss billigte Anfang Juli 2026 ein umfangreiches Reformpaket, das weitreichende Änderungen für das kommende Jahr vorsieht.
Bereits jetzt gelten neue steuerliche Freibeträge und erhöhte Zuverdienstgrenzen. Der Trend zur Weiterarbeit im Rentenalter ist ungebrochen.
Immer mehr FrĂĽhrentner arbeiten weiter
Seit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten Anfang 2023 nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, neben dem Ruhestand weiterzuarbeiten. Aktuelle Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen: Rund 25 Prozent der Frührentner mit 45 Beitragsjahren sind inzwischen weiterhin erwerbstätig. 2022 lag dieser Anteil noch bei 18 Prozent.
Höhere Grenzwerte für Zuverdienst
Für 2026 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro – das entspricht einem Jahreseinkommen von 7.236 Euro. Im kommenden Jahr steigt sie auf 633 Euro. Wer diese Grenzen überschreitet, landet im Midijob-Bereich: zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich mit verminderten Sozialbeiträgen.
Die seit Januar 2026 geltende Aktivrente bietet besondere Anreize. Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Die Regelung soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Der Hinzuverdienst zur regulären Altersrente ist grundsätzlich unbegrenzt möglich – ohne Kürzung der Rentenzahlung.
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Schwerbehindertenrente: Neue Regeln und steuerliche Entlastungen
Für Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gelten spezifische Regelungen. Der Geburtsjahrgang 1964 kann mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Der frühestmögliche Zugang mit 62 Jahren bringt dann einen Abschlag von bis zu 10,8 Prozent.
Seit dem 1. Juli 2026 wurden die Renten um 4,24 Prozent angehoben. Der aktuelle Rentenwert liegt nun bei 42,52 Euro.
Auch steuerlich gibt es Entlastungen: Seit Januar 2026 werden die Behinderten-Pauschbeträge elektronisch an die Finanzämter übermittelt. Die Höhe richtet sich nach dem GdB. Bei einem GdB von 50 sind es 1.140 Euro jährlich, bei GdB 100 steigt der Betrag auf 2.840 Euro. Für Menschen mit dem Merkzeichen „H“ (hilflos) oder Blinde sind 7.400 Euro vorgesehen.
Reformpläne: Diese Risiken drohen 2027
Trotz aktueller Erleichterungen blicken Experten skeptisch auf das kommende Jahr. Eine Alterssicherungskommission legte Ende Juni 2026 ein Paket mit 33 Empfehlungen vor. Bis Jahresende soll daraus ein Gesetz entstehen.
Die Pläne könnten den Zugang zur vorzeitigen Rente für Schwerbehinderte erschweren – falls die allgemeine Regelaltersgrenze weiter steigt. Auch die „Rente mit 63“ nach 45 Beitragsjahren steht zur Debatte. Sie könnte eingeschränkt werden oder ganz wegfallen.
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Eine weitere einschneidende Änderung betrifft den Krankengeldanspruch für arbeitende Rentner. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt der Anspruch auf Krankengeld, wenn jemand eine Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezieht. Das bedeutet das Ende der sogenannten 99,99-Prozent-Teilrente. Bisher nutzten viele diese Konstruktion, um den Versicherungsschutz im Krankheitsfall aufrechtzuerhalten.
NachprĂĽfung des Behindertenstatus: Kein absoluter Schutz
Auch die Verfahren zur Feststellung des GdB rücken stärker in den Fokus. Seit Oktober 2025 erfolgt die Bewertung verstärkt nach Kriterien der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – nicht mehr allein nach medizinischen Diagnosen.
Juristen weisen darauf hin: Selbst ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis bietet keinen absoluten Schutz vor einer NachprĂĽfung durch das Versorgungsamt. Eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustands kann zur Herabstufung fĂĽhren, wenn sich der GdB um mindestens 10 Punkte mindert.
Wer selbst einen Änderungsantrag stellt, löst eine vollständige Neubewertung aus. Im ungünstigsten Fall droht der Verlust des Schwerbehindertenstatus. Der bisherige Status bleibt jedoch bis drei Monate nach der unanfechtbaren Entscheidung erhalten.
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