Minijob-Reform: 7,5 Millionen Beschäftigte verlieren Sonderstatus
26.06.2026 - 11:40:11 | boerse-global.de
Millionen Beschäftigte sollen künftig voll in die Rentenversicherung einzahlen.
Die Rentenkommission hat ihren Vorschlag vorgelegt: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse verlieren ihren Sonderstatus. Nur Schüler sollen noch von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit profitieren. Für alle anderen gilt künftig die Versicherungspflicht – ohne Opt-out-Möglichkeit.
Wer ist betroffen?
Rund 7,5 Millionen Menschen arbeiten derzeit in Minijobs. Die meisten davon im Handel und in der Gastronomie. Allein der Einzelhandel beschäftigt etwa 800.000 Minijobber.
Besonders hart trifft es Rentner: Sie müssen auf ihr Hinzuverdienst künftig Sozialabgaben zahlen. Das schmälert das Nettoeinkommen spürbar. Studenten sollen dagegen ins Werkstudentenprivileg wechseln. Die aktuelle Verdienstgrenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich.
Was kostet die Reform?
Ein Minijobber mit 603 Euro Verdienst zahlt künftig rund 56 Euro Rentenversicherungsbeitrag – bei paritätischer Teilung. Ihm bleiben dann noch 547 Euro netto.
Auch Arbeitgeber müssen tiefer in die Tasche greifen. Bisher zahlen sie Pauschalabgaben von gut 30 Prozent. Gesundheitsministerin Warken plant nun eine Anhebung des Krankenversicherungsbeitrags von 13 auf 17,5 Prozent plus Pflegebeiträge. Die Gesamtbelastung könnte auf bis zu 39 Prozent steigen.
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Die Wirtschaftsverbände reagieren alarmiert. Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga spricht von einer Katastrophe für die Branche. Der Handelsverband HDE befürchtet einen schweren Schlag für den Einzelhandel. Experten warnen zudem vor zunehmender Schwarzarbeit, besonders in Privathaushalten.
Kurzfristige Änderung ab Juli
Schon zum 1. Juli 2026 tritt eine erste Neuregelung in Kraft: Minijobber können ihre frühere Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zurücknehmen. Bisher galt das als unumkehrbar.
Der große Rentenplan
Bundeskanzler Merz und Arbeitsministerin Bas wollen die Vorschläge der Kommission vollständig umsetzen. Das Paket ist umfangreich:
- Rentenalter: Ab 2032 wird es an die Lebenserwartung gekoppelt
- Rente mit 63: Wird abgeschafft
- Beitragssatz: Steigt ab 2028 schrittweise um zwei Prozentpunkte
- Kapitalrente: Nach schwedischem Vorbild fließen ab 2028 zunächst ein Prozent des Bruttolohns in die kapitalmarktbasierte Vorsorge, später zwei Prozent
- Versichertenkreis: Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände werden in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen
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Die Gesetzentwürfe sollen bis Herbst 2026 vorliegen. Mit einer vollständigen Umsetzung der Minijob-Reform rechnet die Regierung frühestens 2027 oder 2028. Für bestehende Verhältnisse sind Übergangsregelungen geplant.
Ziel der Reform: Das Rentenniveau soll bis 2040 stabil bei 50 Prozent liegen. Die Rentenversicherung soll armutsfest werden.
