Minijob-Reform ab Juli: Befreiung von Rentenversicherung widerrufbar
02.07.2026 - 14:31:32 | boerse-global.de
Seit dem 1. Juli haben geringfügig Beschäftigte eine neue Option: Sie können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Damit erwerben sie wieder volle Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Einmaliges Widerrufsrecht – mit Folgen
Wer sich bei Jobbeginn von der Versicherungspflicht befreien ließ, kann diesen Schritt nun schriftlich beim Arbeitgeber rückgängig machen. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat – und ist endgültig. Eine erneute Befreiung ist für dasselbe Beschäftigungsverhältnis ausgeschlossen.
Finanziell bedeutet das für Minijobber im gewerblichen Bereich einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent des Verdienstes. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin 15 Prozent Pauschalanteil. Bei 603 Euro Monatsverdienst kämen so rund 21,70 Euro Eigenanteil zusammen. In Privathaushalten ist der Beitrag mit 13,6 Prozent deutlich höher – hier sind die Arbeitgeber-Pauschalen niedriger.
Mehr Rente, mehr Schutz – aber auch mehr Kosten
Die Rückkehr zur vollen Versicherungspflicht bringt handfeste Vorteile. Die Beschäftigungszeit wird komplett als Pflichtbeitragszeit anerkannt – wichtig für Wartezeiten. Hinzu kommen Ansprüche auf medizinische Rehabilitation und Schutz bei Erwerbsminderung. Auch der Zugang zu Riester-Rente oder betrieblicher Altersvorsorge öffnet sich wieder.
Ein Beispiel: Bei 603 Euro Verdienst bringt ein Jahr ohne Eigenbeitrag eine jährliche Rentensteigerung von etwa 4,58 Euro. Mit voller Beitragszahlung sind es rund 5,68 Euro. Für viele Frauen mit Rentenlücken könnte sich das lohnen, betonen Fachleute.
Grundsatzdebatte: Abschaffung der Minijobs?
Parallel zur neuen Option wird über eine viel weitergehende Reform diskutiert. Eine Rentenkommission empfahl jüngst die komplette Abschaffung des Minijob-Sonderstatus – nur für Schüler soll es Ausnahmen geben. Ziel: Sozialversicherungspflicht für alle, ohne Opt-out.
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Die Reaktionen sind gespalten. Gewerkschaften und das IAB begrüßen das Ende eines Modells, das Armutsrisiken befördert. Handel und Gastronomie warnen dagegen vor Jobverlusten und mehr Schwarzarbeit. Der Handelsverband HDE und der Dehoga rechnen mit Mehrkosten von 110 bis 120 Euro pro Monat und Stelle, wenn Minijobs in reguläre Jobs umgewandelt würden.
Renten steigen, Pfändungsgrenzen angehoben
Flankiert wird die Minijob-Neuregelung von der allgemeinen Rentenanpassung. Seit dem 1. Juli sind die gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent gestiegen. Der Rentenwert kletterte von 40,79 auf 42,52 Euro. Ein Standardrentner bekommt damit rund 77,85 Euro brutto mehr im Monat.
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Ebenfalls neu: die Pfändungsfreigrenzen. Für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten sind jetzt 1.587,40 Euro netto monatlich unpfändbar. Auf einem P-Konto sind 1.590 Euro geschützt. Die Anpassungen sind Teil eines größeren Pakets, das auch die Ablösung des Bürgergelds durch eine neue Grundsicherung und Änderungen bei Zollbestimmungen umfasst.
