Minijob-Reform, Pauschalsteuer

Minijob-Reform: Pauschalsteuer steigt auf 5%, Sozialversicherung offen

05.07.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de

Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Eine Entscheidung über die Sozialversicherungspflicht steht noch aus.

Koalition beschließt höhere Abgaben für Minijobs
Minijob-Reform - Eine vielfältige Gruppe von Menschen, die in einer geschäftigen Stadtumgebung verschiedenen Minijobs nachgehen. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Eine Entscheidung über die umstrittene Sozialversicherungspflicht fiel vorerst nicht. Betroffen sind bundesweit rund 6,8 Millionen Beschäftigte.

Höhere Abgaben, unklare Zukunft

Die Bundesregierung setzt damit zentrale Empfehlungen der Rentenkommission um. Ob Minijobber künftig voll in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einzahlen müssen, soll erst im Herbst 2026 entschieden werden.

Die Folgen wären drastisch: Bei einem Verdienst von 603 Euro droht ein Netto-Minus von rund 130 Euro monatlich – ein Rückgang von etwa 21 Prozent. Seit dem 1. Juli können Minijobber zudem ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht widerrufen.

Scharfe Kritik aus Wirtschaft und Opposition

Die Reaktionen auf die Reformpläne fallen gemischt aus. Branchenverbände aus Gastronomie und Landwirtschaft warnen vor massiven Jobverlusten. Ihnen fehlt vor allem die Planungssicherheit.

CSU-Chef Markus Söder sieht das Gastgewerbe in Gefahr. Unionsfraktionschef Friedrich Merz fordert eine Differenzierung: Schüler, Studierende und Rentner sollten anders behandelt werden als Menschen, die mehrere Minijobs statt einer Vollzeitstelle ausüben. Aktuelle Daten zeigen: Rund 55,9 Prozent der Minijobber sind Frauen, Ende 2025 gab es knapp 4,72 Millionen Mehrfachbeschäftigte.

Minijob-Boom trotz Reformdebatte

Die Nachfrage nach geringfügigen Stellen bleibt ungebrochen. Die Bundesagentur für Arbeit verzeichnete zum 4. Juli 28.020 offene Minijobs – besonders in Ballungsräumen.

Düsseldorf führt mit 2.024 offenen Stellen, etwa in Logistik, Verkauf und Büroassistenz. Magdeburg bietet 183 Jobs im Hotelgewerbe, in der Postzustellung und für Messebauer. Leipzig sucht 71 Helfer, von Alltagsbegleitern für Senioren bis zur Finanzbuchhaltung. Potsdam braucht Kurierfahrer, Warenverräumer und Reinigungskräfte.

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Da zum Januar 2026 die neue Minijob-Grenze von 603 Euro in Kraft getreten ist, müssen bestehende Verträge dringend auf ihre Aktualität geprüft werden. Mit dieser kostenlosen Mustervorlage sichern Sie sich rechtlich ab und bleiben auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Kostenlose Mustervorlage für Minijob-Arbeitsverträge jetzt sichern

Daneben gibt es 1.294 kurzfristige Minijobs – etwa als Eventhelfer in Ludwigsburg oder Servicekraft in Berlin.

Neue Grenzen, alte Probleme

Seit Jahresbeginn 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs liegt nun bei 603 Euro.

Für ALG-I-Empfänger bleibt die Lage kompliziert: Der Freibetrag von 165 Euro netto monatlich ist nicht angehoben worden. Die 15-Stunden-Grenze pro Woche gilt weiterhin, um den Arbeitslosenstatus nicht zu gefährden.

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In Niedersachsen zeigt sich die ganze Bandbreite: Dort werden nicht nur Reinigungskräfte und Lagerarbeiter gesucht, sondern auch CNC-Fräser, Schweißer und Lehrkräfte. Die Stundenlöhne reichen vom Mindestlohn bis zu 27 Euro in spezialisierten Bereichen.

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