Eigenheim-Steuer, Euro

Eigenheim-Steuer: 87.000 Euro Nachteil für Selbstnutzer gegenüber Vermietern

05.07.2026 - 02:09:57 | boerse-global.de

Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen haben laut IW über 15 Jahre einen Steuernachteil von bis zu 87.000 Euro gegenüber Vermietern.

IW-Studie: Steuernachteil für Selbstnutzer beim Immobilienkauf
Eigenheim-Steuer - Ein Stapel Euro-Banknoten, teilweise verdeckt von einer Lupe, die Steuerformulare und eine kleine Hausfigur hervorhebt. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Besonders in Großstädten klafft eine finanzielle Lücke.

Bis zu 87.000 Euro Unterschied

Am Beispiel einer Eigentumswohnung für 300.000 Euro in einer Metropole rechnen die IW-Experten vor: Selbstnutzer haben über 15 Jahre einen Nachteil von rund 87.000 Euro gegenüber Vermietern. Die Rendite für Vermieter liegt bei etwa 9 Prozent, für Selbstnutzer nur bei 6 Prozent.

Auch auf dem Land bleibt die Differenz groß. Dort beträgt der Steuernachteil für Selbstnutzer laut IW-Daten 40.000 bis 50.000 Euro. Von 400 untersuchten deutschen Kreisen war die Selbstnutzung nur in 11 Kreisen finanziell lohnender als die Vermietung. Deutschland nimmt dabei eine traurige Sonderrolle ein: Es ist der einzige EU-Staat, in dem Selbstnutzer steuerlich so benachteiligt werden – während Vermieter europaweit die höchsten Renditen erzielen.

Reform gefordert

Die Steuerpolitik zeigt sich auch in der Wohneigentumsquote. Die liegt in Deutschland bei mageren 44 Prozent. Der EU-Durchschnitt: rund 70 Prozent. IW-Experte Michael Voigtländer fordert Reformen. Sein Vorschlag: Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer einführen, um den Kauf von selbstgenutztem Wohnraum attraktiver zu machen.

Die Hürden für Käufer sind hoch. 2026 müssen Erwerber im Schnitt rund 147.000 Euro Eigenkapital aufbringen – ein Plus zum Vorjahr. Rund ein Drittel der Kaufinteressenten ist auf Erbschaften oder Schenkungen angewiesen. Verbraucherschützer raten: Die monatliche Wohnbelastung sollte 40 bis 45 Prozent des Nettoeinkommens nicht überschreiten.

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Handwerkerbonus wird gekürzt

Und es kommt noch dicker. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD hat am 1. Juli beschlossen, den Handwerkerbonus ab 2027 zu kürzen. Der Steuersatz sinkt von 20 auf 15 Prozent. Der maximale jährliche Steuervorteil fällt von 1.200 auf 900 Euro. Die Bemessungsgrenze von 6.000 Euro bleibt.

Das IW warnt vor mehr Schwarzarbeit. ZDH-Präsident Hans Peter Dittrich sieht die Kürzung dagegen als „vertretbaren Kompromiss". Ein konkreter Gesetzentwurf steht noch aus.

Was bleibt – die Steuertricks für Mieter und Eigentümer

Trotz der Nachteile gibt es für Bewohner noch Möglichkeiten, Kosten abzusetzen. In der Nebenkostenabrechnung lassen sich bestimmte Posten direkt in der Steuererklärung angeben. Fünf Kategorien von Dienstleistungen am oder im Gebäude sind typischerweise absetzbar.

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Steuerpflichtige können zudem bis zu fünf verschiedene Pauschalen nutzen – ohne Einzelbelege. Das betrifft haushaltsnahe Dienstleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen, sofern sie reine Arbeitskosten ohne Material enthalten.

Der strukturelle Vorteil bleibt aber bei den Vermietern. Sie können die Gebäudeabschreibung voll nutzen. Selbstnutzer gehen leer aus.

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