Deutschland, Energie

Union und Stadtwerke wollen Nachbesserungen bei Wärmeplanung

13.10.2023 - 14:51:50 | dpa.de

Mit dem lange umstrittenen «Heizungsgesetz» soll nach dem Willen der Bundesregierung ein Beitrag für mehr Klimaschutz in Gebäuden geleistet werden. Doch es gibt Kritik und Forderungen.

Zwei Handwerker stellen eine Wärmepumpe im Keller einer Doppelhaushälfte ein. - Foto: Doreen Garud/dpa

Die Union und der Stadtwerke-Verband VKU haben Nachbesserungen am geplanten Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gefordert. Auch die FDP als Mitglied der Ampel-Koalition sieht Verbesserungsbedarf.

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sagte am Freitag im Bundestag, mit dem Gesetz solle eine Wärmeplanung in Kommunen systematisch und verbindlich umgesetzt werden. Sie machte deutlich, dies sei ein zentraler Baustein bei der Umstellung der Wärmeversorgung, also einem schrittweisen Abschied von fossilen Energien wie Gas und Öl. Der Ausbau der Wärmenetze solle nun vorangebracht werden.

Der Bundestag beriet erstmals über einen Entwurf für ein Gesetz zur Wärmeplanung. Dieses soll das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergänzen, oft als Heizungsgesetz bezeichnet. Erst wenn eine Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn ihre alte Erdgas- oder Ölheizung irreparabel defekt ist - wobei es Übergangsfristen gibt. Nur in Neubaugebieten gilt bereits ab 2024 die Pflicht, dass nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.

Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung der Dreh- und Angelpunkt sein. Nach dem Gesetzentwurf sollen Großstädte spätestens bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan erstellen, Städte unter 100 000 Einwohner bis zum 30. Juni 2028. Für kleine Gemeinden unter 10 000 Einwohnern soll es vereinfachte Verfahren geben können. Bürger sollen dann wissen, ob ihr Stadtteil an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder ob sie etwa über den Einbau einer Wärmepumpe für eine klimafreundliche Heizung sorgen müssen.

Der CSU-Abgeordnete Michael Kießling kritisierte mit Blick auf das GEG, die Koalition aus SPD, Grünen und FDP mache den zweiten vor dem ersten Schritt. Dies sei ein grundsätzlicher Konstruktionsfehler und schaffe kein Vertrauen in die Politik. Die Fristen zur Vorlage einer Wärmeplanung seien außerdem zu knapp bemessen. Das Gesetz gehe am ländlichen Raum vorbei wegen zu strikter Vorhaben für Biomasse.

Daniel Föst: erst Wämepläne, dann Heizungen

Der FDP-Politiker Daniel Föst nannte die Wärmeplanung extrem wichtig. Erst müsse der Staat liefern, dann die Hauseigentümer. Der Gesetzentwurf sei schon gut, aber noch nicht perfekt. Mit Blick auf Biomasse und die nun folgenden Beratungen im Parlament sagte er, es müsse für mehr Technologieoffenheit gesorgt werden

Der Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Ingbert Liebing, sagte, künftig gelte der sinnvolle Grundsatz: erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen. Bürgerinnen und Bürger könnten am Wärmeplan ihrer Kommune ablesen, ob in ihrer Straße ein Anschluss ans Fernwärmenetz komme, das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt oder das Gasnetz auf «grüne» Gase wie Wasserstoff umgerüstet werden solle. «Doch damit die kommunalen Wärmepläne keine Papiertiger bleiben, sondern auch entsprechende Milliardeninvestitionen der Stadtwerke in den Ausbau ihrer Netze und Anlagen folgen können, müssen die Abgeordneten das Gesetz noch verbessern.»

Liebing forderte zum Beispiel, der Ausbau der Fernwärme solle mit 3 Milliarden pro Jahr bis 2035 finanziert werden. Bisher seien es nur 3 Milliarden insgesamt bis 2028. Er kritisiert außerdem, dass nach dem Entwurf neue Wärmenetze bereits ab Anfang 2024 zu mindestens 65 Prozent aus klimaneutralen Quellen gespeist werden sollen. «Diese Frist ist nicht von heute auf morgen zu erreichen. Es handelt sich um längst durchgeplante Projekte oder Projekte, die bereits im Bau sind. Sie brauchen Vertrauensschutz. Dafür sollten die Abgeordneten die Frist um drei Jahre bis 2027 verlängern, um Investitionssicherheit zu gewähren und den Bau von Wärmenetzen, deren Planung bereits steht, nicht zu gefährden.»

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