Nachhaltigkeitsstandards, ESRS-Regeln

Nachhaltigkeitsstandards: Neue ESRS-Regeln ab Januar 2027

05.07.2026 - 05:53:10 | boerse-global.de

Die EU-Versicherungsaufsicht wird reformiert: Strengere ESG-Vorgaben treten in Kraft, während Kapitalanforderungen sinken.

Solvency-II-Reform: Neue ESG-Pflichten und erleichterte Investitionen
Nachhaltigkeitsstandards - Digitale Datenströme fließen in eine wachsende grüne Pflanze, symbolisierend die Integration von Nachhaltigkeit in Finanzregulierung. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Der Solvency-II-Review ist abgeschlossen – und bringt tiefgreifende Änderungen.

Nachhaltigkeit wird Pflicht

Versicherer müssen künftig Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) in ihre Risikomanagementsysteme einbauen. Konkret: Nachhaltigkeitsrisiken sind in der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA) explizit zu berücksichtigen. Das soll sicherstellen, dass langfristige Klimarisiken bereits bei der Kapitalplanung erfasst werden.

Flankiert wird die Reform durch neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Die EU-Kommission legte sie Anfang Juli vor. Ab dem 1. Januar 2027 gelten die verschärften Transparenzregeln für große Unternehmen, kleinere Betriebe folgen bis 2028.

Der Druck kommt nicht von ungefähr. Aktuelle Daten zeigen: Selbst Tech-Giganten wie Google und Amazon verzeichneten 2025 deutliche CO2-Anstiege – vor allem durch den hohen Energiebedarf von KI und Rechenzentren.

Mehr Spielraum für Investitionen

Die Reform entlastet die Branche aber auch. Der Kapitalkostensatz für die Risikomarge sinkt von 6,0 auf 4,75 Prozent. Ziel: Kapital freisetzen für langfristige Investitionen – etwa in nachhaltige Infrastruktur.

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Auch bei Aktieninvestitionen gibt es Erleichterungen. Für langfristig eingestufte Anlagen gilt künftig ein reduzierter Aktienschock von 22 Prozent. Die symmetrische Anpassung des Aktienrisikos steigt von 10 auf 17 Prozent. Das soll Prozyklizität verringern und stabilere Anlagen über längere Zeiträume ermöglichen.

Neue Regeln für Zinskurven und Berichte

Die technischen Bilanzierungsgrundlagen ändern sich ebenfalls. Die bisherige Smith-Wilson-Methode zur Extrapolation der Zinskurve wird abgelöst – mit einer Übergangsfrist bis 2032. Der First Smoothing Point liegt künftig bei 20 Jahren. Und: Versicherer müssen auch Negativzins-Szenarien in ihre Risikoberechnungen einbeziehen.

Bei der Berichterstattung setzt die Reform auf Proportionalität. Unternehmen mit niedrigerem Risikoprofil erhalten Erleichterungen. Die Frist für den Bericht über die Solvabilität und Finanzlage (SFCR) verlängert sich auf 18 Wochen. Künftig gibt es den SFCR in zwei Versionen: eine für Versicherungsnehmer, eine für Fachkreise.

Neue Richtlinie für Krisenfälle

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Parallel zu Solvency II führt die EU mit der IRRD (Insurance Recovery and Resolution Directive) eine separate Richtlinie für Sanierung und Abwicklung von Versicherern ein. Sie soll geordnete Krisenbewältigung ermöglichen, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.

Die neuen Solvency-II-Regeln gelten seit Anfang 2026. Ursprünglich war eine frühere Umsetzung angestrebt – doch die Verhandlungen zogen sich hin.

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