Arbeitsrecht, Koalition

Arbeitsrecht: Koalition lockert Kündigungsschutz ab Januar 2027

05.07.2026 - 05:53:10 | boerse-global.de

Das 34-Punkte-Programm bringt Änderungen bei Kündigungsschutz für Besserverdienende, längere Befristungen und Attestpflicht ab Tag eins.

Koalitionsausschuss: Neue Regeln für Kündigung, Befristung & Krankmeldung
Arbeitsrecht - Ein Stapel von Arbeitsverträgen auf einem Schreibtisch, symbolisch für die Lockerung des Kündigungsschutzes. 05.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Es bringt weitreichende Änderungen im deutschen Arbeitsrecht – von gelockertem Kündigungsschutz für Top-Verdiener bis zur Rückkehr der Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag.

Kündigung gegen Abfindung für Besserverdienende

Ab dem 1. Januar 2027 soll für Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von rund 177.450 Euro eine neue Regelung gelten. Der klassische Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses wird dann durch einen sogenannten Abfindungsschutz ersetzt.

Arbeitgeber können die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen eine Abfindung beantragen – selbst dann, wenn eine Kündigung sozial nicht gerechtfertigt ist. Vorbild ist die Risikoträgerregelung aus dem Finanzsektor. Die Abfindung soll maximal 12 bis 18 Monatsgehälter betragen.

Die Neuregelung gilt ausschließlich für Neuverträge. Die Gehaltsschwelle orientiert sich am 1,75-fachen der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

Befristungen: Vier Jahre, sechs Verlängerungen

Auch bei befristeten Arbeitsverträgen lockert die Koalition die Regeln. Die maximale Dauer für sachgrundlose Befristungen steigt auf 48 Monate. Innerhalb dieser vier Jahre sind bis zu sechs Verlängerungen erlaubt.

Die Regelung ist zeitlich befristet und gilt bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis für Befristungen soll entfallen – ein Schritt zum Bürokratieabbau. Wer zügig den Job wechselt, soll zudem steuerliche Vorteile bei Abfindungen bekommen.

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Krankmeldung: Attestpflicht ab Tag eins

Die telefonische Krankschreibung aus der Corona-Pandemie wird abgeschafft. Künftig gilt die Attestpflicht bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Ökonomen bewerten die Maßnahme unterschiedlich. Befürworter erwarten einen sinkenden Krankenstand. Kritiker warnen vor Präsentismus – also dem Arbeiten trotz Krankheit – und zunehmender Unsicherheit für Beschäftigte.

Minijobs, Zuschläge und Betriebsräte

Das Paket enthält weitere Änderungen: Die Pauschalsteuer für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent. Steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge sind künftig bis zu einem Stundensatz von 75 Euro möglich.

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Die Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Einführung von KI-Systemen wird vereinfacht. Politisch diskutiert wird zudem eine Ausweitung der Kleinbetriebsklausel auf Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten – das würde den Kündigungsschutz für deutlich mehr Arbeitnehmer einschränken.

Die Tarifparteien sind aufgefordert, bis Oktober eigene Vorschläge zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes vorzulegen. Die gesetzliche Umsetzung der beschlossenen Eckpunkte wird in den kommenden Monaten erwartet.

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