Rassistische, Aussagen

Rassistische Aussagen: Gerichte stoppen sofortige Entlassungen

13.06.2026 - 00:18:56 | boerse-global.de

Mehrere Urteile betonen: Auch bei verfassungsfeindlichen Aussagen ist eine sofortige Entlassung nicht immer rechtmäßig.

Gerichte stärken Verhältnismäßigkeit bei Kündigungen nach Hass-Postings
Rassistische - Ein Richterhammer liegt auf juristischen Dokumenten, im unscharfen Hintergrund sind Personen angedeutet. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleich mehrere Gerichte haben in den vergangenen Monaten klargestellt: Auch bei verfassungsfeindlichen Aussagen gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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Beamte: Kontext entscheidet über die Karriere

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Freitag ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen aufgehoben. Ein Hauptbrandmeister sollte aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden – weil er zwischen 2013 und 2015 in einer WhatsApp-Gruppe rassistische und den Nationalsozialismus verharmlosende Bilder geteilt hatte.

Die Leipziger Richter betonten: Ja, das ist ein Dienstvergehen und verletzt die Verfassungstreuepflicht. Aber es rechtfertigt nicht automatisch die Entfernung aus dem Dienst. Das Gericht fordert eine eingehende Prüfung des Kontexts.

Wie war die Gruppendynamik im Chat? Gab es einen Überbietungswettbewerb unter den Teilnehmern? Und vor allem: Wie ist die innere Einstellung des Beamten heute? All das muss geklärt werden.

Falls eine fehlende Verfassungstreue festgestellt wird, gilt künftig: Die Zurückstufung ist der Ausgangspunkt – nicht die sofortige Entlassung. Der Fall geht nun zurück an das Oberverwaltungsgericht Bremen.

Privatwirtschaft: Abmahnung vor Kündigung

Auch im privaten Sektor gelten strenge Regeln. Das Landesarbeitsgericht Bremen entschied bereits im Dezember 2025: Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers war unwirksam – obwohl dieser die Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ geäußert hatte.

Die Richter erkannten eine erhebliche Pflichtverletzung und eine Störung des Betriebsfriedens. Aber: Eine rassistische Beleidigung war im konkreten Fall nicht sicher nachweisbar. Deshalb hätte der Arbeitgeber zunächst eine Abmahnung aussprechen müssen.

Formale Fehler können Kündigungen ebenfalls kippen. Das Bundesarbeitsgericht erklärte am 29. Januar 2026 die Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers für unwirksam. Grund: Die Anhörungsfrist der Schwerbehindertenvertretung war bei Ausspruch der Kündigung noch nicht abgelaufen.

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Parallelverfahren: Neuverhandlung wegen Facebook-Kommentar

Die juristische Aufarbeitung rassistischer Äußerungen beschäftigt auch die Strafgerichte. Vor dem Landgericht Düsseldorf begann am Freitag die Neuverhandlung gegen eine Frau. Ihr Vorwurf: Volksverhetzung wegen eines Facebook-Kommentars über Zuwanderung aus dem Oktober 2023.

Ein erstes Urteil war vom Oberlandesgericht aufgehoben worden – wegen unzureichender Begründung des Vorsatzes. Die Kammer muss nun erneut entscheiden.

Personalie ohne Zusammenhang

Parallel gab es im öffentlichen Dienst Bremens eine weitere personelle Konsequenz – allerdings aus anderen Gründen. Der Geschäftsführer des Jobcenters Bremen, Thorsten Spinn, wurde mit sofortiger Wirkung abberufen. Hintergrund war eine Kostenexplosion bei Bauprojekten. Die Trägerversammlung sei nicht ausreichend informiert worden, hieß es. Ein Zusammenhang mit anderen Kündigungsfällen im Jobcenter wurde von den Verantwortlichen ausgeschlossen.

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