Reisezeit-Urteil: EuGH erklÀrt Fahrtzeiten zur Arbeitszeit
26.05.2026 - 18:12:19 | boerse-global.deDie Kombination aus steigendem Mindestlohn, neuen Gerichtsurteilen und komplexen Steuerregeln macht die BeschĂ€ftigungslandschaft in Deutschland zunehmend unĂŒbersichtlich. Wer mehrere Jobs hat oder einen Minijob ausĂŒbt, muss 2026 besonders aufpassen.
Mindestlohn zwingt zur Neuberechnung
Mit 13,90 Euro pro Stunde liegt der gesetzliche Mindestlohn 2026 auf einem neuen Rekordniveau. FĂŒr Januar 2027 ist bereits die nĂ€chste Erhöhung auf 14,60 Euro beschlossen. Das hat direkte Auswirkungen auf Minijobber: Wer die 538-Euro-Grenze nicht ĂŒberschreiten will, muss seine Arbeitszeit entsprechend anpassen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat die Kontrollen verschĂ€rft. Allein 2025 leitete die Behörde 6.121 Verfahren wegen MindestlohnverstöĂen ein. Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnung nicht anpassen, gehen ein erhebliches Risiko ein.
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Arbeitnehmer können VerstöĂe ĂŒbrigens bis zu drei Jahre rĂŒckwirkend geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt, dass vertragliche Ausschlussfristen fĂŒr den Mindestlohn unwirksam sind. Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, greifen die gesetzlichen Mindeststandards â inklusive 13,90 Euro Stundenlohn und mindestens 24 Urlaubstagen bei einer Sechs-Tage-Woche.
EuGH-Urteil: Reisezeit ist Arbeitszeit
Ein wegweisendes Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs vom Oktober 2025 verĂ€ndert die Arbeitszeitbewertung grundlegend. Demnach gilt die Reisezeit von einem Sammelpunkt zur Einsatzstelle als Arbeitszeit â und zwar fĂŒr Fahrer und Mitfahrer gleichermaĂen, wenn es keinen festen Arbeitsort gibt.
Besonders betroffen sind Branchen wie Baugewerbe, Montage, ambulante Pflege und Dienstleistungen, wo Mitarbeiter tĂ€glich mehrere Einsatzorte anfahren. Arbeitgeber mĂŒssen diese Zeiten kĂŒnftig erfassen und vergĂŒten.
Steuerfallen bei MehrfachbeschÀftigung
Wer mehrere Jobs hat oder neben der HauptbeschĂ€ftigung einen Minijob ausĂŒbt, sollte die Steuerpflicht im Blick behalten. Nach Paragraf 46 Absatz 2 Nummer 1 EStG ist eine Pflichtveranlagung fĂ€llig, wenn die nicht lohnsteuerpflichtigen EinkĂŒnfte oder die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden BezĂŒge 410 Euro im Jahr ĂŒbersteigen.
Das betrifft vor allem Arbeitnehmer mit gemischten EinkĂŒnften â etwa aus BeschĂ€ftigung, Vermietung oder freiberuflicher TĂ€tigkeit.
Trotz der jĂŒngsten Steueranpassungen zeigt eine Auswertung der Datev: Viele Arbeitnehmer haben 2026 weniger Netto vom Brutto. Grund sind gestiegene Beitragsbemessungsgrenzen und höhere ZusatzbeitrĂ€ge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Verlierer der Entwicklung: Gutverdiener in Steuerklasse III verlieren bis zu 464 Euro netto pro Jahr. Auch Alleinerziehende mit höheren Einkommen mĂŒssen mit spĂŒrbaren EinbuĂen rechnen. Ledige mit mittlerem Einkommen können dagegen mit einem Plus von rund 64 Euro rechnen.
Rentner und die âAktivrente"
Seit Januar 2023 dĂŒrfen FrĂŒhrentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekĂŒrzt wird. Doch steuerlich bleibt es kompliziert: 2026 unterliegen 85 Prozent der Rente der Besteuerung. Zusammen mit dem Arbeitslohn fĂŒhrt das oft zu einer höheren Steuerprogression. Hinzu kommen BeitrĂ€ge zur Kranken- und Pflegeversicherung â fĂ€llig sowohl auf die Rente als auch auf das Gehalt.
Die Politik diskutiert derzeit ĂŒber weitere Anreize fĂŒr lĂ€ngeres Arbeiten. Bundeskanzler Friedrich Merz schlug im Mai 2025 eine âAktivrente" vor: Wer freiwillig ĂŒber das 67. Lebensjahr hinaus arbeitet, soll bis zu 2.000 Euro steuerfrei verdienen können. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert zudem ein Ende der FrĂŒhverrentungsprogramme â mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile fĂŒr die deutsche Wirtschaft.
Systemprobleme im Sozialstaat
Die Deabtte um Minijobs und MehrfachbeschĂ€ftigung ist eingebettet in eine grundsĂ€tzliche Diskussion ĂŒber die Finanzierung des Sozialstaats. Studien von DIW, IW Köln und Bertelsmann-Stiftung identifizieren rund 30 systemische Ungleichgewichte mit einem Gesamtvolumen von 150 bis 210 Milliarden Euro jĂ€hrlich.
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Zu den gröĂten Posten zĂ€hlen:
- Pensionen fĂŒr Beamte: Rund 90 Milliarden Euro Steuergeld flossen 2024 in die Altersversorgung ehemaliger Staatsdiener. Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung könnte bis 2030 fast 60 Milliarden Euro freisetzen.
- Ehegattensplitting: GeschÀtzte 20 bis 25 Milliarden Euro jÀhrlich.
- Kerosinsteuerbefreiung: Bis zu acht Milliarden Euro pro Jahr.
- Krankenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 5.812,50 Euro monatlich â ein Spiegelbild der steigenden Gesundheitskosten.
Flexiblere Arbeitszeiten in Sicht
Bundeskanzler Merz hat eine Abkehr von der tĂ€glichen hin zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit signalisiert. Möglich wĂ€ren dann Arbeitstage von bis zu 13 Stunden â vorausgesetzt, die EU-Vorschriften mit 11 Stunden Ruhezeit pro 24 Stunden und maximal 48 Stunden Wochenarbeitszeit bleiben gewahrt.
FĂŒr Bezieher einer Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin strenge Regeln: Die volle Rente gibt es nur bei einer ArbeitsfĂ€higkeit von unter drei Stunden tĂ€glich, eine Teilrente bei drei bis sechs Stunden. Die Hinzuverdienstgrenze liegt 2026 bei 20.763,75 Euro jĂ€hrlich. Seit Januar 2024 gibt es eine sechsmonatige Probephase, in der EmpfĂ€nger ihre Belastbarkeit testen können, ohne sofort den Rentenstatus zu verlieren.
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