Rentenreform: Aktienrente und höheres Renteneintrittsalter ab 2032
22.06.2026 - 08:42:12 | boerse-global.de
Die Rentenkommission hat ein umfassendes Paket mit rund 30 Empfehlungen zur langfristigen Sicherung des Rentensystems vorgelegt. Am 21. Juni ĂŒbergaben die Experten ihre VorschlĂ€ge an Bundeskanzler Merz und BundestagsprĂ€sidentin Bas. Die offizielle Vorstellung ist fĂŒr den 23. Juni geplant.
Pflicht zur Aktienrente nach schwedischem Vorbild
Das KernstĂŒck der Reform: eine neue, verpflichtende KapitalsĂ€ule der Altersvorsorge. Das Modell orientiert sich am schwedischen System der Aktienrente. Die BeitrĂ€ge sollen schrittweise von 0,5 auf 2 Prozent des Bruttolohns steigen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten hĂ€lftig.
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Ziel ist es, das Rentenniveau bis 2050 von aktuell 48 auf 50 Prozent anzuheben. Die Verwaltung der Gelder soll ĂŒber einen staatlich organisierten Fonds laufen, um Kosten niedrig zu halten. Monika Schnitzer, Vorsitzende des SachverstĂ€ndigenrates, begrĂŒĂte die PlĂ€ne. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke warnte dagegen: Die KapitalsĂ€ule komme fĂŒr die Rentnergeneration der 2030er-Jahre zu spĂ€t.
Rentenalter steigt mit der Lebenserwartung
Ab 2032 soll das gesetzliche Renteneintrittsalter an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden. Die Formel: Zwei zusÀtzliche Beitragsjahre bringen ein Jahr mehr Rente. Die Prognosen der Kommission: 2041 liegt die Altersgrenze bei 67,5 Jahren, 2051 bei 68 Jahren. In den 2090er-Jahren könnte sie 70 Jahre erreichen.
Die Rente mit 63 soll abgeschafft werden â mit Ausnahmen fĂŒr Versicherte mit gesundheitlichen EinschrĂ€nkungen. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt laut Prognose bis 2028 auf 19,9 Prozent.
Mehr Beitragszahler, stÀrkere Betriebsrenten
Die Kommission will den Versichertenkreis ausweiten: SelbststĂ€ndige, Abgeordnete und VorstĂ€nde sollen kĂŒnftig einzahlen. Beamte bleiben vorerst im bestehenden System, die Pensionen sollen aber an das Rentenniveau angeglichen werden. Minijobs sollen weitgehend verschwinden â nur fĂŒr SchĂŒler soll es sie noch geben.
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Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist ein Opt-Out-Modell geplant: Arbeitnehmer nehmen automatisch teil, es sei denn, sie widersprechen explizit. Aktuell haben rund 20 Millionen BeschĂ€ftigte einen bAV-Vertrag â eine Abdeckung von etwa 50 Prozent. In Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern liegt die Quote bei mageren 25 Prozent, in GroĂunternehmen bei 86 Prozent.
Bereits am 11. Juni brachte die Linke eine Gesetzesinitiative ein. Sie fordert, die betriebliche Altersvorsorge stĂ€rker in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren â vor allem fĂŒr BeschĂ€ftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.
Rechte fĂŒr Azubis und Geringverdiener
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar: Auszubildende haben grundsĂ€tzlich Anspruch auf Leistungen aus betrieblichen Altersvorsorgesystemen. Das Betriebsrentengesetz behandelt sie rechtlich wie Arbeitnehmer, sofern die Systeme sie nicht explizit ausschlieĂen.
FĂŒr Geringverdiener und Minijobber gilt seit 2025 ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung â ab einer Verdienstgrenze von 556 Euro monatlich. Seit 2019 mĂŒssen Arbeitgeber bei der Umwandlung mindestens 15 Prozent zuschieĂen, wenn sie dadurch SozialversicherungsbeitrĂ€ge sparen. Fachleute warnen jedoch: Die Rendite vieler AltvertrĂ€ge liegt bei nur 1,5 bis 2 Prozent. Bei hĂ€ufigen Jobwechseln wird die Mitnahme der AnsprĂŒche schnell kompliziert.
Breite Kritik von Gewerkschaften und SozialverbÀnden
Die VorschlĂ€ge spalten die Lager. Arbeitgebervertreter und die Senioren-Union drĂ€ngen auf schnelle Umsetzung. IG Metall, Juso-Chef Philipp TĂŒrmer und die Linke lehnen die Anhebung des Rentenalters und die Abschaffung der Rente mit 63 strikt ab.
Der Verein der DirektversicherungsgeschĂ€digten kritisiert zudem die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der Auszahlungsphase. Sie schmĂ€lere die verfĂŒgbaren Renten um bis zu ein FĂŒnftel.
