Rentenreform, Eintrittsalter

Rentenreform: Eintrittsalter soll an Lebenserwartung gekoppelt werden

26.06.2026 - 11:14:24 | boerse-global.de

Die Alterssicherungskommission schlägt ein dynamisches Renteneintrittsalter und eine verpflichtende Kapitalrente vor. Die Pläne stoßen in der Koalition auf Widerstand.

Rentenreform 2026: Kommission empfiehlt Kopplung des Rentenalters an Lebenserwartung
Rentenreform - Ältere Menschen arbeiten in einem modernen Büro, symbolisieren längere Arbeitszeiten und Rentenreformen. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Gremium unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Dr. Frank-Jürgen Weise fordert 33 Maßnahmen zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Der wohl heikelste Punkt: Das Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.

Arbeiten bis 70 – ein realistisches Szenario?

Die Kommission schlägt vor, die Altersgrenze automatisch mit der statistischen Lebenserwartung steigen zu lassen. Bislang ist das Renteneintrittsalter nur bis 67 Jahren festgelegt. Nach aktuellen Berechnungen könnte es bis 2041 auf 67,5 Jahre klettern. Für alle nach 2003 Geborenen zeichnet sich langfristig ein Eintrittsalter von 70 Jahren ab – voraussichtlich ab 2091.

Der Grund für den Vorstoß liegt auf der Hand: Die Schere zwischen Beitragszahlern und Rentnern öffnet sich immer weiter. 1950 kamen noch vier Erwerbstätige auf einen Rentner, heute sind es zwei. Bis zur Jahrhundertmitte droht ein Verhältnis von 1,3 zu eins. Ausnahmen soll es für langjährig Versicherte und gesundheitlich Beeinträchtigte geben.

Kapitalrente nach schwedischem Vorbild

Neben der längeren Lebensarbeitszeit plant die Kommission den Aufbau einer kapitalgedeckten Säule. Ab 2028 soll eine verpflichtende Kapitalrente eingeführt werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dann jeweils die Hälfte eines zusätzlichen Beitrags von zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Die Mittel fließen in einen öffentlich verwalteten Fonds.

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Bundeskanzler Friedrich Merz verspricht sich davon jährliche Investitionen von rund 30 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Gleichzeitig soll der Kreis der Beitragszahler wachsen: Künftig müssten auch Selbstständige und Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Minijobs in ihrer heutigen Form würden entfallen oder vollständig beitragspflichtig werden.

Streit um die Rente mit 63

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Kanzler Merz bezeichnete die Vorschläge am Dienstag im Bundestag als „wesentlichen Fortschritt“ und kündigte an, das Konzept als „Gesamtkunstwerk“ umsetzen zu wollen. Bestehende Renten seien durch die gesetzliche Rentengarantie geschützt, betonte er.

Doch innerhalb der Koalition knirscht es gewaltig. Vor allem die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente mit 63 sorgt für Zündstoff. SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach sich gegen eine vollständige Übernahme aller Vorschläge aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert den Wegfall der Frühverrentungsoption nach 45 Versicherungsjahren als ungerecht.

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Arbeitgeberpräsident Dulger schlägt in die entgegengesetzte Richtung: Er warnt vor der finanziellen Belastung durch den zusätzlichen Kapitalrenten-Beitrag und beziffert die Kosten auf bis zu 40 Milliarden Euro pro Jahr.

Die Bundesregierung will die Empfehlungen nun in Gesetzentwürfe gießen. Diese sollen bis zum Herbst 2026 vorliegen. Erste Maßnahmen könnten Anfang der 2030er Jahre in Kraft treten – begleitet von Übergangsregelungen.

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