Rentenreform, Koalition

Rentenreform: Koalition einigt sich auf Umbau bis Jahresende

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 14:32 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bundeskanzler Merz stellt höheres Rentenniveau in Aussicht. Die ReformplÀne umfassen auch die umstrittene Doppelverbeitragung von Betriebsrenten.

Rentenreform 2026: Merz kĂŒndigt höheres Niveau und Entlastungen an
Rentenreform - Ältere HĂ€nde halten Euro-Banknoten, unscharfer Hintergrund mit Finanzdokumenten und Taschenrechner, symbolisiert Rentenzahlungen. 09.07.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Bundeskanzler Merz hat am heutigen Donnerstag ein höheres Rentenniveau und Entlastungen fĂŒr untere und mittlere Einkommen in Aussicht gestellt. Damit rĂŒckt die Debatte um die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten wieder in den Fokus.

Doppelverbeitragung: Reform seit Jahren ĂŒberfĂ€llig

Seit 2004 werden Betriebsrenten doppelt belastet: in der Anspar- und in der Auszahlungsphase. Der Bundesrat forderte bereits im April 2019 ein Ende dieser Praxis. Sein Vorschlag: die KrankenversicherungsbeitrÀge in der Auszahlungsphase halbieren und die Freigrenze in einen Freibetrag umwandeln.

Die Koalition hat sich am 1. Juli 2026 auf eine umfassende Rentenreform bis Jahresende geeinigt. Eine finale Entscheidung zur Doppelverbeitragung steht aber noch aus.

Grundlage der ReformplĂ€ne sind die Empfehlungen der Alterssicherungskommission (ASK). Sie legte ihre Ergebnisse am 8. Juli 2026 vor. Die Kommission lehnte die Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ab. DafĂŒr sollen SelbststĂ€ndige und Abgeordnete kĂŒnftig einzahlen. Pensionen will die Kommission am Rentenniveau deckeln.

Rentner zahlen 2026 drauf

Zum 1. Juli 2026 stiegen die Renten um 4,24 Prozent. Gleichzeitig kletterte der steuerpflichtige Anteil fĂŒr Neurentner auf 84 Prozent. Der Grundfreibetrag liegt bei 12.348 Euro fĂŒr Alleinstehende und 24.696 Euro fĂŒr Paare. Rund 100.000 Senioren werden dadurch erstmals steuerpflichtig.

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Hinzu kommen BeitrÀge zur Krankenversicherung (7,30 Prozent) und zur Pflegeversicherung (3,60 Prozent). Die ASK wies in einem Bericht vom 23. Juni 2026 auf ein weiteres Problem hin: Der Bundeszuschuss deckt die nicht beitragsgedeckten Leistungen nicht vollstÀndig. Beitragszahler tragen demnach jÀhrlich einen Fehlbetrag von bis zu 40 Milliarden Euro.

Gerichte stÀrken Rentner

Das Bundesarbeitsgericht hat am 10. MĂ€rz 2026 (Az. 3 AZR 107/25) sogenannte SpĂ€tehenklauseln in Betriebsrentenzusagen gekippt. Solche Klauseln schließen Leistungen aus, wenn die Ehe nach dem 60. Lebensjahr geschlossen wurde oder weniger als fĂŒnf Jahre bestand. Die Richter sehen darin eine unzulĂ€ssige Altersdiskriminierung.

Das Landessozialgericht Baden-WĂŒrttemberg (Az. L 11 R 103/23) stĂ€rkte den Vertrauensschutz von Rentnern. Es wies eine RĂŒckforderung von Witwenrente in Höhe von 19.600 Euro ab. Der Fehler: Die eigene Altersrente wurde nicht angerechnet. Da beide Renten vom selben TrĂ€ger auf dasselbe Konto flossen, sahen die Richter keine grobe FahrlĂ€ssigkeit.

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Riester-Aus: Altersvorsorgedepot kommt

Ab Januar 2027 ersetzt ein Altersvorsorgedepot die Riester-Rente. Die staatliche Förderung betrÀgt bis zu 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Die ASK empfiehlt zudem: Ab 2031 soll das Renteneintrittsalter automatisch im VerhÀltnis 2:1 zur Lebenserwartung steigen. Ein Nachhaltigkeitsfaktor soll die Rentenanpassungen dÀmpfen.

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