Rentenreform: Kommission plant Altersgrenze 68 und Kapitaldeckung
21.06.2026 - 06:09:22 | boerse-global.de
Das 13-köpfige Gremium einigte sich nach rund 150 Beratungsstunden auf ein Paket mit etwa 30 Empfehlungen. Ziel: die Finanzierbarkeit des Rentensystems trotz steigender Lebenserwartung sichern.
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Der rund 80 Seiten starke Bericht enthält drei zentrale Bausteine: eine Anhebung des Renteneintrittsalters, die Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente und eine Ausweitung des Versichertenkreises.
Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung
Die Kommission schlägt ein sogenanntes 2:1-Modell vor. Zwei Drittel der gewonnenen Lebensjahre sollen in die Erwerbsphase fließen, ein Drittel in die Rente. Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, verlängert sich die Lebensarbeitszeit um acht Monate.
Die Prognose: Im Jahr 2041 läge das Renteneintrittsalter bei 67,5 Jahren, bis 2051 steigt es auf 68. Für heute 30-Jährige könnte das die Rente mit 68 bedeuten.
Die abschlagsfreie Rente mit 63 soll wegfallen. Stattdessen empfiehlt die Kommission einen vorzeitigen Ruhestand ab 64 Jahren – allerdings mit Abschlägen. Eine Alternative: die Kopplung an den individuellen Gesundheitsstatus. Der Wegfall der Rente mit 63 würde pro Jahrgang rund 9,5 Milliarden Euro jährlich einsparen und das Arbeitskräfteangebot steigern.
Einführung einer kapitalgedeckten Zusatzrente
Um das Rentenniveau langfristig zwischen 48 und 50 Prozent zu stabilisieren, schlägt die Kommission eine obligatorische Kapitalsäule vor – nach schwedischem Vorbild. Ein staatlich verwalteter Fonds soll die Mittel am Aktienmarkt investieren.
Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Beitragssatz startet bei 0,5 Prozent des Bruttolohns und steigt schrittweise auf 2 Prozent. Ziel: Die Rentenbezüge durch Kapitalerträge stützen, während der gesetzliche Beitragssatz in der Umlagefinanzierung bis 2028 auf 19,9 Prozent klettert.
Ab 2032 soll zudem der Nachhaltigkeitsfaktor wieder vollständig greifen. Das bindet die Rentenanpassungen stärker an die demografische Entwicklung.
Ausweitung des Versichertenkreises
Die Kommission will die Einnahmebasis verbreitern. Künftig sollen weitere Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – darunter Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften.
Auch Beamte sollen langfristig integriert werden. Kurzfristig schlagen die Berater vor, die Steigerungen bei Beamtenpensionen zu deckeln und Rücklagen für die Altersvorsorge im öffentlichen Dienst zu verstärken.
Bei Minijobs sieht das Konzept vor: Die Beitragsfreiheit soll künftig nur noch für Schüler gelten. Für alle anderen wird die Versicherungspflicht ausgeweitet. Um Geringverdiener im Alter besser abzusichern, empfiehlt das Gremium höhere Freibeträge in der Grundsicherung – 20 bis 30 Prozent der Rentenansprüche sollen anrechnungsfrei bleiben.
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Politische Übergabe und Ausblick
Die offizielle Übergabe des Berichts an Kanzler Merz und Bundestagspräsidentin Bas ist für Anfang kommender Woche vorgesehen.
Bestehen bleiben sollen die Haltelinie für das Rentenniveau und die Mütterrente. Doch der vorgeschlagene Systemwechsel hin zu einer teilweisen Kapitaldeckung und die dynamische Altersgrenze markieren eine Zäsur in der deutschen Rentenpolitik. Die Umsetzung erfordert nun gesetzgeberische Initiativen der Bundesregierung.
