Sachkunde-Fortbildung: FachkrĂ€fte mĂŒssen bis MĂ€rz 2029 auffrischen
22.06.2026 - 23:28:57 | boerse-global.de
Die neue Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) zwingt zur genauen Ăberwachung von KĂ€ltemittelverlusten und regelmĂ€Ăigen Fortbildungen des Wartungspersonals.
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KĂ€ltemittelverluste mĂŒssen berechnet werden
Die Dokumentationspflichten im laufenden Betrieb werden deutlich strenger. Betreiber mĂŒssen den spezifischen KĂ€ltemittelverlust ihrer Systeme aktiv berechnen. Ziel: Leckagen frĂŒhzeitig erkennen und klimaschĂ€dliche Gase vermeiden.
Die Verordnung legt klare Grenzwerte fest. FĂŒr Anlagen ab drei Kilogramm FĂŒllmenge gilt eine Obergrenze von einem Prozent Verlust pro Jahr. Bei kleineren Systemen sind bis zu acht Prozent zulĂ€ssig. Die Einhaltung mĂŒssen Betreiber nachweisen.
Sachkunde muss regelmĂ€Ăig aufgefrischt werden
Auch die Anforderungen an das Personal verschĂ€rfen sich. Sachkundebescheinigungen unterliegen kĂŒnftig einer obligatorischen Fortbildungspflicht.
Bereits tĂ€tige FachkrĂ€fte mĂŒssen ihre Bescheinigungen bis zum 12. MĂ€rz 2029 auffrischen. Danach gilt ein dauerhafter Turnus: Alle sieben Jahre muss die Sachkunde erneut bestĂ€tigt werden. So soll sichergestellt sein, dass das Personal stets den aktuellen Stand der Technik und Umweltvorschriften kennt.
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Teil der Klimaschutzstrategie
Die ChemKlimaschutzV reiht sich in weitere ökologische Regulierungsvorhaben der letzten Monate ein. Im Bereich der Anlagensicherheit hat das Umweltbundesamt neue wasserrechtliche Einstufungen fĂŒr verschiedene Stoffe vorgenommen. Die neue Verordnung konzentriert sich spezifisch auf fluorierte Treibhausgase im GebĂ€udesektor und der Industrie. Die strikten Vorgaben zur Leckage-Berechnung und Personalqualifizierung sind ein weiterer Schritt zur Umsetzung nationaler Klimaschutzziele.
