Scheidungsrecht: Hubig beschleunigt Verfahren fĂĽr Gewaltopfer ab Juni
02.06.2026 - 10:54:49 | boerse-global.de
Nach dem Scheitern eines früheren Gesetzesentwurfs soll nun eine gerechtere Verteilung der finanziellen Lasten erreicht werden – besonders für Eltern, die sich die Betreuung teilen.
Neuanlauf fĂĽr das asymmetrische Wechselmodell
Auf parlamentarische Anfragen im Februar 2026 bestätigte das Justizministerium, dass ein neuer Rahmen für den Kindesunterhalt erarbeitet wird. Ein Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode hatte bereits versucht, die finanziellen Verpflichtungen beim sogenannten „asymmetrischen Wechselmodell“ anzupassen. Dabei übernimmt ein Elternteil einen hohen Betreuungsanteil – etwa 45 Prozent – muss aber weiterhin den vollen Barunterhalt zahlen. Diese Reform scheiterte am Ende der vorherigen Regierung.
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Die aktuellen Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag sehen vor, dass Änderungen nicht zu Lasten der Kinder oder des hauptbetreuenden Elternteils gehen dürfen. Ein konkreter Zeitplan für das neue Gesetz steht noch nicht fest. Das Ministerium konzentriert sich darauf, eine fairere Kostenverteilung zu schaffen, ohne die finanzielle Sicherheit des Kindes zu gefährden.
Steuerliche Regelungen fĂĽr getrennte Eltern im Juni 2026
Die aktuellen steuerrechtlichen Bestimmungen klären, wie getrennte, geschiedene oder unverheiratete Eltern mit kindbezogenen Steuervorteilen umgehen können. Grundsätzlich werden Pauschalbeträge für eine Behinderung des Kindes oder Hinterbliebenen-Pauschbeträge nach Paragraf 33b des Einkommensteuergesetzes beiden Elternteilen zur Hälfte übertragen.
Eine ungleiche Verteilung dieser Freibeträge ist nur möglich, wenn beide Eltern einen gemeinsamen Antrag bei ihrer Steuerveranlagung stellen. Das löst automatisch eine Pflichtveranlagung aus. Voraussetzung: Das Kind muss in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein. Lebt das Kind im Ausland, gelten besondere Bedingungen – etwa der Grundfreibetrag von 12.096 Euro für 2025, der erreicht sein muss, damit die Übertragung der Freibeträge greift.
Ungleichgewicht bei der Care-Arbeit
Der Vorstoß zur Unterhaltsreform erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Ungleichgewichte bei der Betreuungsarbeit. Eine Analyse der AOK aus dem Jahr 2025, die 14,9 Millionen Versicherte umfasst, zeigt: Frauen tragen weiterhin die Hauptlast, wenn Kinder krank sind. Demnach wurden 73 Prozent der Kinderkrankentage von Frauen genommen, nur 27 Prozent von Männern.
Die regionalen Unterschiede sind beachtlich: Der Männeranteil bei Kinderkrankentagen reichte von lediglich 23 Prozent in Bayern bis zu 31 Prozent in Sachsen. Sachsen-Anhalt lag mit 30 Prozent auf Platz zwei. Sozialverbände und Politiker fordern deshalb familienfreundlichere Arbeitsmodelle, die eine partnerschaftlichere Verteilung der Sorgearbeit fördern.
Parallel zu den Unterhaltsdiskussionen brachte Justizministerin Stefanie Hubig am 1. Juni 2026 einen Gesetzentwurf auf den Weg, der Scheidungen für Opfer häuslicher Gewalt beschleunigen soll. Der Vorschlag sieht vor, dass die einjährige Trennungsfrist verkürzt werden kann – bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung oder die persönliche Freiheit. Hintergrund: Das Bundeskriminalamt zählte für 2025 insgesamt 266.000 Opfer häuslicher Gewalt.
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Stärkere Rechte für Pflegeeltern gefordert
Auch das Recht der Pflegeeltern steht auf dem PrĂĽfstand. Am 1. Juni 2026 trafen sich Bundesbeamte mit Vertretern des Pflegekinderwesens, um ĂĽber die Situation der 87.500 Kinder zu sprechen, die 2024 in Pflegefamilien lebten.
Experten kritisierten bei dem Treffen die geltenden Regelungen: Pflegeeltern müssen für alltägliche Entscheidungen – etwa die Schulwahl oder medizinische Impfungen – die Zustimmung der Sorgeberechtigten oder leiblichen Eltern einholen. Der Koalitionsvertrag verspricht zwar, die Rechte der Pflegeeltern zu stärken und ihnen einen Anspruch auf Elterngeld zu geben. Doch Verbände fordern, diese Änderungen in die anstehenden Reformen des Kinder- und Familienrechts zu integrieren.
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