Schwarzarbeit, BGH

Schwarzarbeit: BGH verschĂ€rft Haftung fĂŒr alltĂ€gliche Handlungen

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 05:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof verschĂ€rft die Haftung fĂŒr Dienstleister und Angestellte bei Beihilfe zur Schwarzarbeit durch berufstypische Handlungen.

BGH-Urteil: Strengere Regeln fĂŒr Unternehmen bei Schwarzarbeit
Offizieller Ausweis auf einem Schreibtisch neben einer Lupe mit einem unscharfen Baustellenhintergrund. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Ein neuer Beschluss des Bundesgerichtshofs macht Druck auf Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Schon alltĂ€gliche Handlungen können als Beihilfe zur Schwarzarbeit gewertet werden – wenn sie Teil eines illegalen Systems sind.

BGH zieht Grenze enger

Der BGH hat den Haftungsmaßstab fĂŒr Dienstleister und Angestellte deutlich verschĂ€rft. Nach einem Beschluss vom 19. MĂ€rz (Az. 1 StR 618/25) können bereits „berufstypische Handlungen“ den Tatbestand der Beihilfe zur Schwarzarbeit erfĂŒllen. Konkret: Wer UnterkĂŒnfte organisiert oder Fahrzeuge bereitstellt, macht sich strafbar – sofern diese TĂ€tigkeiten Teil eines auf Dauer angelegten illegalen Systems sind.

Entscheidend ist der Gesamtzusammenhang. Ein bloßer Verdacht reicht fĂŒr eine Verurteilung nicht aus. Aber: Wer von einem illegalen System weiß und es durch konkrete Handlungen fördert, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. „Die Grenze zwischen legaler Dienstleistung und strafbarer UnterstĂŒtzung wird enger“, warnen FachanwĂ€lte.

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Bundespolizei deckt FĂ€lschungen auf

Die praktische Bedeutung dieser Rechtsprechung zeigen aktuelle Kontrollen der Bundespolizei. Am 20. Juli wurde in Kehl ein Mann in einem Fernreisebus gestoppt – er wies sich mit einer gefĂ€lschten griechischen IdentitĂ€tskarte aus. Der Fingerabdruck-Abgleich ergab: Gegen ihn lagen bereits Ausschreibungen wegen Urkundendelikten vor.

Am selben Tag kontrollierten Beamte auf der Rastanlage Bunderneuland an der deutsch-niederlĂ€ndischen Grenze einen 38-JĂ€hrigen mit gefĂ€lschten portugiesischen Dokumenten. Beide MĂ€nner durften nicht einreisen, gegen sie wurden Einreise- und Aufenthaltsverbote verhĂ€ngt. FĂŒr Arbeitgeber bedeutet das: Wer IdentitĂ€t und Arbeitsberechtigung nicht sorgfĂ€ltig prĂŒft, gerĂ€t schnell in den Verdacht illegaler BeschĂ€ftigung.

A1-Bescheinigung bleibt zentral

Bei grenzĂŒberschreitenden EinsĂ€tzen innerhalb der EU und der EFTA-Staaten ist die A1-Bescheinigung weiterhin das wichtigste Dokument. Sie bestĂ€tigt, dass bei einer AuslandsbeschĂ€ftigung von bis zu 24 Monaten weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht gilt.

Arbeitgeber mĂŒssen die Bescheinigung beantragen. Doch es gibt DeckungslĂŒcken – etwa beim RĂŒcktransport im Krankheitsfall oder bei der zeitlichen Begrenzung des privaten Krankenversicherungsschutzes. Außerhalb der EU und EFTA sind zudem spezifische Sozialversicherungsabkommen zu beachten.

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Reformpaket: Strengere Regeln ab 2026?

Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein umfassendes Reformpaket vorgestellt. Geplant ist unter anderem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate – befristet bis Ende 2030. Zudem sollen die Nachweispflichten im Krankheitsfall verschĂ€rft werden: Eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung wĂ€re dann bereits ab dem ersten Krankheitstag nötig, die telefonische Krankschreibung wĂŒrde entfallen.

Obwohl die PlĂ€ne noch nicht in geltendes Recht ĂŒberfĂŒhrt wurden, signalisieren sie eine Tendenz zu strengeren Kontrollmechanismen. Aktuelle Daten der DAK-Gesundheit zeigen fĂŒr das erste Halbjahr 2026 einen leichten RĂŒckgang des Krankenstandes auf 5,3 Prozent. Erstmals waren psychische Erkrankungen die Hauptursache fĂŒr Fehltage.

Die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Yasmin Fahimi, fordert zudem ein gesetzliches Hitze-Ausfallgeld. Hintergrund ist eine Analyse aus Februar 2026, wonach Hitzetage die deutsche Wirtschaft durch ProduktivitÀtsverluste erheblich belasten. Bisher existieren solche Regelungen nur in spezifischen TarifvertrÀgen, etwa im Dachdeckerhandwerk.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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