SCQEG, Bundesrat

SCQEG: Bundesrat fordert mindestens 2 Milliarden Euro jährlich vom Bund

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Länderkammer verlangt mindestens zwei Milliarden Euro jährlich und weniger starre Bundesvorgaben für das geplante Fördergesetz.
Ein heller, leerer Flur in einem modernen Schulgebäude mit großen Fenstern und Holzboden ohne Menschen. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2026 in seiner 1069. Sitzung seine Stellungnahme zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG, Drucksache 505/26) beschlossen. Zwar trägt die Länderkammer die inhaltlichen Ziele des Gesetzentwurfs mit, übt jedoch deutliche Kritik an der finanziellen Ausgestaltung. Nach Ansicht der Länder bürde der Bund ihnen dauerhafte Aufgaben auf, ohne die entsprechende Finanzierung verlässlich abzusichern.

Streit über sinkende Bundesmittel und reale Mehrkosten

Die Länder fordern eine dauerhafte Verstetigung der Bundesmittel auf mindestens 2 Mrd. Euro jährlich sowie eine regelmäßige Dynamisierung der Beträge. Nach den Plänen des Bundes sollen den Ländern von 2027 bis 2034 insgesamt rund 9,25 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die jährlichen Tranchen sinken dabei jedoch schrittweise über acht Jahre ab.

Vorgesehen sind 1,493 Mrd. Euro für die Jahre 2027 und 2028, 1,243 Mrd. Euro im Jahr 2029 und jeweils 993 Mio. Euro für die Jahre 2030 bis 2034. Ab 2030 plant der Bund, jährlich 993 Mio. Euro aus der Umsatzsteuer an die Länder abzutreten. Bisher flossen über das im Jahr 2026 auslaufende KiQuTG jährlich 1,993 Mrd. Euro.

Demgegenüber beziffert der Gesetzentwurf die jährlichen Mehrkosten für Länder und Kommunen auf rund 1,410 Mrd. Euro. Berechnungen der TU Dortmund schlüsseln diese Belastungen weiter auf: Auf Fördermaßnahmen entfallen demnach 754 Mio. Euro jährlich, während Kitas in schwierigem Umfeld mit 387 Mio. Euro zu Buche schlagen. Die Fachberatung erfordert laut diesen Angaben 197 Mio. Euro und standardisierte Tests weitere 72 Mio. Euro pro Jahr.

Kritik an minutengenauen Vorgaben und starren Erhebungsfenstern

Der Beschluss des Bundesrats umfasst 13 konkrete Änderungsforderungen und zwei Grundsatzvoten. Acht der vorgebrachten Punkte zielen darauf ab, detaillierte bundesgesetzliche Vorgaben vollständig zu streichen. Der Bund plant ab 2029 feste Zeitbudgets von zwei Stunden Personalaufwand je Test und 30 Minuten wöchentlicher Förderung je Kind.

Zudem sollen ab 2032 verbindliche Mindestzeiten für die Fachberatung im Umfang von 80, 120 oder 240 Minuten pro Woche gelten. Der Bundesrat verlangt stattdessen den Verzicht auf starre Minutenwerte zugunsten ausreichender personeller Ressourcen und eines angemessenen Umfangs, dessen nähere Ausgestaltung dem Landesrecht überlassen bleiben müsse.

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Der Bund plant für 2027 bis 2034 rund 9,25 Mrd. Euro — doch die jährlichen Tranchen sinken schrittweise von 1,493 Mrd. auf 993 Mio. Euro, während der Entwurf Mehrkosten von rund 1,410 Mrd. Euro jährlich für Länder und Kommunen beziffert. Wer als Träger jetzt die eigene Finanzplanung aufstellt, verschafft sich Verhandlungsvorsprung gegenüber der Verwaltung. Unser Leitfaden zeigt die Tranchen im Detail und die wichtigsten Stellschrauben. Kostenlosen Finanzplanungs-Leitfaden anfordern

Auch beim Zeitpunkt der Entwicklungsüberprüfung fordert die Länderkammer mehr Flexibilität. Statt einer Erfassung im fünften Lebensjahr verlangt der Bundesrat ein Erhebungsfenster im vorletzten Jahr vor Eintritt der Schulpflicht.

Zudem sprechen sich die Länder für einen Sozialindex mit länderspezifischen Indikatoren aus, bei dem das statistische Merkmal der finanziellen Bedürftigkeit entfallen soll. Sie mahnen eine partnerschaftliche Abstimmung an und betonen die Orientierung an den Kommunen als Trägern der Jugendhilfe.

Inhaltliche Schwerpunkte und weiterer Verfahrensablauf

Das Vorhaben sieht vor, den Entwicklungsstand von Kindern spätestens mit vier Jahren zu erfassen, insbesondere in den Bereichen Sprache, Motorik und mathematische Grundlagen, wobei der Schwerpunkt auf der Sprachentwicklung liegt.

Bundesweit sollen rund 680.000 Kinder jährlich Post erhalten; schätzungsweise 150.000 Kinder, die bisher keine Kita besuchen, sollen zur Begutachtung kommen. Zudem sollen in jedem Land mindestens 10 % der Einrichtungen mit einem hohen Anteil an Kindern in herausfordernden Lebenslagen zusätzliches Personal erhalten.

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Acht der 13 Änderungsforderungen des Bundesrats zielen darauf, bundesgesetzliche Detailvorgaben zu streichen — von minutengenauen Zeitbudgets bis zu starren Erhebungsfenstern. Kommunen und Träger, die diese Punkte kennen, können ihre Stellungnahme im weiteren Verfahren fundiert einbringen, bevor der Bundestag berät. Der Leitfaden fasst alle Forderungen und den Verfahrensablauf übersichtlich zusammen. Übersicht der Änderungsforderungen jetzt abrufen

Das Bundesbildungsministerium beziffert den jährlichen Erfüllungsaufwand auf 22,1 Mio. Euro. Darin enthalten sind 267.000 Stunden Zeitaufwand für Bürger sowie finanzielle Lasten von 2,6 Mio. Euro für freie Träger, 7,8 Mio. Euro für die Länder und 5 Mio. Euro für den Bund. Nach sechs Jahren Laufzeit sind ein Monitoring und eine Evaluierung vorgesehen.

Nach dem Votum der Länderkammer kann nun die Bundesregierung eine Gegenäußerung abgeben. Anschließend berät der Bundestag über das Gesetzesvorhaben, bevor der Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung erneut in den Bundesrat gelangt.

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