Steuerbetrug: Kabinett beschließt 26-Punkte-Plan mit bis zu 15 Jahren Haft
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 19:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig präsentierten heute ein Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug und Geldwäsche. Der Aktionsplan umfasst 26 Einzelmaßnahmen – von härteren Strafen bis zu neuen Behördenstrukturen.
Neue Zentren für Ermittlungen
Kern des Pakets: Ein Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität, angesiedelt beim Zoll. Parallel dazu entsteht ein Kompetenzzentrum für Geldwäsche beim Bundeskriminalamt. Ziel ist die bessere Vernetzung der Ermittlungsbehörden.
Die Strafen sollen deutlich steigen. Für schwere Fälle von Finanzkriminalität sind künftig bis zu 15 Jahre Haft vorgesehen. Besonders einschneidend: Die Straffreiheit bei Selbstanzeigen im Bereich schwerer Steuerkriminalität soll wegfallen. Gleichzeitig plant die Regierung den Ausbau des Vermögenseinzugs, um unrechtmäßige Gewinne effektiver abzuschöpfen.
Europa warnt vor Krypto-Risiken
Die nationale Offensive wird von europäischen Entwicklungen flankiert. Bruna Szego, Chefin der neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA, warnte gestern vor erhöhten Risiken im Kryptosektor. Der Grund: Die MiCA-Übergangsfrist endete am 1. Juli. Unternehmen, die ihren Betrieb einstellen, stehen unter Druck durch Kundenabhebungen.
Die AMLA will bis Jahresende einen detaillierten Bericht über Geldwäsche-Risiken bei Kryptowerten vorlegen. International zeichnet sich eine engere Zusammenarbeit ab: Das New York Department of Financial Services und die Europäische Bankenaufsicht gaben gestern eine Kooperation zur gemeinsamen Stablecoin-Überwachung bekannt.
Marktaustritt wegen EU-Wallet
Die neuen Regeln zeigen bereits Wirkung. Der Identitätsdienst Verimi stellt zum Jahresende 2026 seinen Betrieb ein. Das Unternehmen, seit 2024 profitabel mit rund 80 Mitarbeitern, begründet den Schritt mit der Einführung der EU-Wallet. Diese mache kostenpflichtige private Identitätsdienste zunehmend überflüssig. Bestandskunden werden noch bis Dezember betreut.
Während neue digitale Identitäten den Markt verändern, stellt die EU-KI-Verordnung Unternehmen bereits vor die nächsten regulatorischen Herausforderungen. Dieser kostenlose Report klärt auf, welche KI-Systeme als Hochrisiko gelten und was Verantwortliche jetzt konkret tun müssen. Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko – und was müssen Unternehmen jetzt konkret tun?
Neue Pflichten für Unternehmen
Ab dem 2. August greifen die Transparenzpflichten des EU AI Act (Artikel 50). Anbieter von KI-Systemen wie Chatbots oder Deepfake-Generatoren müssen ihre Inhalte dann als maschinenlesbar und KI-generiert kennzeichnen – sofern keine redaktionelle Kontrolle vorliegt.
Zur Vorbereitung auf die EU-AML-Verordnung mit neuen Sorgfaltspflichten bietet die Branche im Herbst verstärkt Weiterbildungen an. Ein Intensiv-Seminar für Compliance-Verantwortliche in Banken ist für den 29. September terminiert. Themen wie Produktüberwachung und Nachhaltigkeitsregulierung im Wertpapiergeschäft folgen Ende Oktober.
Die neuen Transparenzpflichten sind erst der Anfang – der EU AI Act bringt weitreichende Fristen und Pflichten für die gesamte IT- und Rechtsabteilung mit sich. Ein kostenloser Umsetzungsleitfaden verschafft Ihnen jetzt den notwendigen Überblick über alle relevanten Risikoklassen. EU AI Act in 5 Schritten verstehen: Fristen, Pflichten und Risikoklassen kompakt erklärt
Auch der Immobiliensektor muss sich anpassen. Ein Workshop der EU-Initiative ENGAGE for ESG Ende Juli in Frankfurt befasst sich mit der EU-Taxonomie bei der Wohnimmobilienfinanzierung. Bis Jahresende gibt es eine kostenlose Testphase für standardisierte Berichtsvorlagen.
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