SteuererklÀrung: 12,5 Milliarden Euro bleiben ungenutzt
Veröffentlicht: 12.07.2026 um 08:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Dabei liegt die durchschnittliche RĂŒckerstattung bei ĂŒber 1.200 Euro. Laut Branchenexperten bleiben jĂ€hrlich mehr als 12,5 Milliarden Euro ungenutzt.
Viele BĂŒrger scheuen den Aufwand oder glauben fĂ€lschlich, nicht abgabeberechtigt zu sein. Dabei lohnt sich der Antrag besonders fĂŒr jene, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind. âViele verschenken bares Geld", so die EinschĂ€tzung von Steuerexperten.
Neue 1-Klick-Lösung: Fluch oder Segen?
Seit dem 1. Juli 2026 soll der Dienst âMeinELSTER+â die HĂŒrden senken. Die beworbene Ein-Klick-SteuererklĂ€rung richtet sich an einfache FĂ€lle: ledige Arbeitnehmer ohne Kinder oder Rentner. Das System greift auf bereits beim Finanzamt vorliegende Daten zurĂŒck.
Doch Vorsicht: Das automatisierte Verfahren ist lĂŒckenhaft. Werbungskosten, Spenden oder Handwerkerleistungen mĂŒssen weiterhin manuell ergĂ€nzt werden. Nur so lĂ€sst sich die volle Erstattung holen. Parallel gewinnen KI-gestĂŒtzte Apps an Bedeutung â vor allem bei jĂŒngeren Zielgruppen.
Studierende und Berufseinsteiger: 1.200 Euro liegen auf der StraĂe
Besonders fĂŒr Auszubildende, Studierende und Berufseinsteiger lohnt sich die freiwillige Abgabe. Auch in diesen Gruppen betrĂ€gt der durchschnittliche Verlust rund 1.200 Euro pro Jahr. Absetzbar sind Fahrtkosten, Fachliteratur, Arbeitsmittel wie Computer und die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag.
Studierende können zudem einen Verlustvortrag nutzen: Kosten aus dem Studium werden mit dem spÀteren Einkommen verrechnet. Das senkt die Steuerlast zu Beginn der Karriere deutlich.
Rentner und Menschen mit Behinderung profitieren
FĂŒr Rentner gilt: Eine SteuererklĂ€rungspflicht besteht nur, wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag ĂŒbersteigt â aktuell 10.908 Euro fĂŒr Ledige, 21.816 Euro fĂŒr Verheiratete. ZusĂ€tzliche EinkĂŒnfte aus Vermietung oder KapitalertrĂ€gen können jedoch eine Abgabepflicht auslösen.
Seit dem 1. Januar 2026 lĂ€uft fĂŒr Menschen mit Schwerbehinderung einiges automatischer. VersorgungsĂ€mter ĂŒbermitteln die Daten zu Behinderungsgraden elektronisch an die Finanzbehörden â sofern Steuer-ID und Einwilligung vorliegen. Die PauschbetrĂ€ge sind gestaffelt: von 384 Euro (GdB 20) bis zu 2.840 Euro (GdB 100). Bei Blindheit sind sogar bis zu 7.400 Euro drin.
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Fristen clever nutzen
FĂŒr das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist fĂŒr Pflichtveranlagungen ohne Berater am 31. Juli 2026. Mit Steuerberater bleibt Zeit bis zum 1. MĂ€rz 2027.
Wer freiwillig abgibt, hat deutlich mehr Zeit: bis zu vier Jahre rĂŒckwirkend. FĂŒr 2025 lĂ€uft die Frist erst am 31. Dezember 2029 ab. David Martens vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rĂ€t zur freiwilligen Abgabe bei hohen Werbungskosten, energetischen Sanierungen oder nach einer Heirat. Und falls doch eine Nachforderung droht? âDer Antrag kann in der Regel zurĂŒckgezogen werden.â
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