SteuererklĂ€rung: Ein-Klick-Verfahren fĂŒr 11,5 Millionen Menschen startet
06.07.2026 - 03:18:46 | boerse-global.de
Gleichzeitig startet in Deutschland die âEin-Klick-SteuererklĂ€rungâ fĂŒr 11,5 Millionen Menschen. Und Krypto-Anleger sowie Influencer geraten stĂ€rker ins Visier der Behörden.
Banken unter verschÀrfter Meldepflicht
Seit dem 1. Juli 2026 sind Kreditinstitute, Zahlungsdienstleister und Kartenorganisationen zu umfassenden Datenlieferungen verpflichtet. Die Institute mĂŒssen monatlich bis zum 10. des Folgemonats detaillierte Informationen elektronisch ĂŒbermitteln.
Die erfassten Daten umfassen Namen, Kontonummern, Eröffnungs- und SchlieĂdaten sowie aktuelle KontostĂ€nde und EinkĂŒnfte. Auch Transaktionsdaten mit Angaben zu Mengen, Werten sowie Absendern und EmpfĂ€ngern werden erfasst â sowohl bei inlĂ€ndischen als auch bei grenzĂŒberschreitenden Zahlungen.
Besonders im Fokus: wirtschaftlich Berechtigte, BevollmĂ€chtigte und verdĂ€chtige Transaktionen. In einzelnen MĂ€rkten verfĂŒgen die Steuerbehörden bereits ĂŒber DatensĂ€tze zu rund 250 Millionen Bankkonten.
Ein-Klick-SteuererklÀrung: Schnell, aber nicht vollstÀndig
Parallel zu den verschĂ€rften Kontrollen startete am 1. Juli die sogenannte Ein-Klick-SteuererklĂ€rung. Das Verfahren ĂŒber die Elster-App oder das Portal Mein ELSTER richtet sich zunĂ€chst an ledige, kinderlose Arbeitnehmer und Rentner ohne ZusatzeinkĂŒnfte â rund 11,5 Millionen Menschen.
Das System nutzt vorausgefĂŒllte Daten aus Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbezugsmitteilungen. Nutzer prĂŒfen die Angaben und versenden die ErklĂ€rung mit einem Klick.
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Doch Vorsicht: Steuermindernde Posten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder auĂergewöhnliche Belastungen werden nicht automatisch berĂŒcksichtigt. Eine Ausweitung auf weitere Steuerzahlergruppen ist geplant â das jĂ€hrliche Entlastungsvolumen soll ab 2027 auf rund 10 Milliarden Euro steigen.
Fristen und Sanktionen: Wer zu spÀt kommt, zahlt
FĂŒr das Steuerjahr 2025 endet die Abgabefrist am 31. Juli 2026. Wer seine ErklĂ€rung nicht rechtzeitig einreicht, zahlt mindestens 25 Euro VerspĂ€tungszuschlag pro angefangenen Monat.
Die angepassten GrundfreibetrĂ€ge fĂŒr 2026: 12.348 Euro fĂŒr Alleinstehende, 24.696 Euro fĂŒr Ehepaare. Bei Rentnern sind mittlerweile 84 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig.
Kryptowerte: Neue Meldepflichten und harte Strafen
Seit Jahresanfang gelten fĂŒr Krypto-Dienstleister in der EU neue Meldepflichten nach den Richtlinien DAC8 und CARF. Sie mĂŒssen Transaktionsdaten inklusive Steuer-Identifikationsnummern und Euro-Summen erfassen.
Bestandskunden mĂŒssen ihre Steuer-ID bis zum 1. Januar 2027 nachreichen. Sonst drohen Kontosperrungen und BuĂgelder von bis zu 50.000 Euro. Die erste offizielle Meldung an das Bundeszentralamt fĂŒr Steuern (BZSt) ist bis zum 31. Juli 2027 fĂ€llig.
Angesichts der neuen Meldepflichten fĂŒr Krypto-Assets und Kontodaten rĂŒckt die glĂ€serne Vermögensstruktur fĂŒr Anleger immer nĂ€her. Wie Sie Ihre KapitalertrĂ€ge und Ihr Depot vor ĂŒbermĂ€Ăigen staatlichen Zugriffen schĂŒtzen, erfahren Sie in diesem aktuellen Experten-Report. Kostenlosen Steuer-Report fĂŒr Anleger anfordern
Taskforces gegen Influencer-Steuerbetrug
Die Finanzbehörden haben ihre PrĂŒfkapazitĂ€ten fĂŒr digitale GeschĂ€ftsmodelle ausgebaut. In Hessen und Nordrhein-Westfalen wurden spezialisierte Taskforces geschult, die gezielt EinkĂŒnfte von Influencern auf Plattformen wie Youtube oder Onlyfans kontrollieren.
Durch den Export von Dashboard-Daten konnten bereits Mehreinnahmen in Millionenhöhe erzielt werden.
Erbschaften und Immobilien: Höhere Steuerlast droht
Neue Bewertungsvorgaben fĂŒr Immobilien orientieren sich stĂ€rker am Verkehrswert. Das fĂŒhrt bei ErbfĂ€llen in den Jahren 2025 und 2026 oft zu einer höheren Erbschaftsteuerlast.
In bestimmten RechtsrÀumen unterliegen Erbschaften und Schenkungen von registrierungspflichtigen Vermögenswerten wie Aktien, Immobilien oder Fahrzeugen seit dem 1. Juli 2026 direkt der Einkommensteuer.
Beim digitalen Nachlass â etwa Online-Banking und Kryptowerte â empfiehlt sich eine rechtssichere Hinterlegung von Zugangsdaten und privaten SchlĂŒsseln. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Erben treten grundsĂ€tzlich in die NutzungsvertrĂ€ge der Verstorbenen ein und haben einen Zugangsanspruch.
