Lieferkettensorgfalt: Nur noch 150 Unternehmen betroffen nach Reform
06.07.2026 - 03:18:46 | boerse-global.de
Kernstück: Die massive Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Künftig soll nur noch die 1:1-Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie gelten. Das bedeutet: Deutlich weniger Unternehmen sind verpflichtet. Bei zivilgesellschaftlichen Organisationen löst das scharfe Kritik aus.
Nur noch 150 Unternehmen betroffen
Die Neuregelung hebt die Schwellenwerte drastisch an. Künftig fallen nur Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von über 1,5 Milliarden Euro unter die Sorgfaltspflichten. Bisher erfasste das Gesetz Firmen ab 1.000 Mitarbeitern.
Schätzungen zufolge sind dann noch rund 150 Unternehmen direkt betroffen – ein Rückgang von etwa 95 Prozent. Die Koalition begründet den Schritt mit der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts. Kanzler Merz erklärte, die aktuelle Wettbewerbsfähigkeit reiche nicht mehr aus.
NGOs warnen vor Rückschritt
Die geplante Reform stößt auf heftigen Protest. Die Initiative Lieferkettengesetz – ein Bündnis aus über 90 Organisationen – sowie Misereor und Germanwatch bezeichnen das Vorhaben als erheblichen Rückschritt für den Schutz von Menschenrechten. Sie warnen vor möglicher Rechtswidrigkeit, weil der Schutzstandard hinter bereits erreichte Ziele zurückfalle.
Parallel dazu plant die EU eine Entlastung bei der Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Die Anforderungen sollen insgesamt um 70 Prozent sinken, die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte um 60 Prozent. Die neuen Regeln sollen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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Breiteres Reformpaket der Koalition
Die Abschwächung der Lieferketten-Regulierung ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets. Auf dem Landesparteitag der NRW-CDU am 4. Juli sicherte Ministerpräsident Wüst dem Kanzler volle Unterstützung zu. Merz betonte dort, er erwarte durch die Reformen sehr gute Jahre für Deutschland.
Weitere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 1. Juli:
- Steuerreform: Grundfreibetrag und Kindergeld steigen, die Reichensteuer wird verschärft. Ab 280.000 Euro Einkommen beträgt der Steuersatz künftig 47 Prozent.
- Arbeitsmarkt: Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Ein ärztliches Attest ist wieder ab dem ersten Krankheitstag nötig. Die sachgrundlose Befristung wird auf bis zu 48 Monate ausgeweitet.
- Informationsfreiheit: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll grundlegend umgebaut werden. Auskunftsrechte sollen auf natürliche Personen mit nachgewiesenem berechtigtem Interesse beschränkt werden. Zudem ist eine Beschränkung auf deutsche oder EU-Bürger geplant.
Auch gegen die IFG-Reform regt sich Widerstand. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider und Transparency International warnen vor einem erheblichen Transparenzverlust. Vertreter der FDP bezeichnen das Vorhaben als Angriff auf demokratische Kontrollrechte.
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Abstimmung bis zum 10. Juli geplant
Das gesamte Reformpaket soll zeitnah im Bundestag beraten werden. Angestrebt ist eine Abstimmung bis zum 10. Juli 2026. Ziel der Bundesregierung: ein Wirtschaftswachstum von über einem Prozent für 2027. Wirtschaftsforschungsinstitute wie das Ifo und das DIW zeigen sich skeptisch, ob die beschlossenen Schritte für eine konjunkturelle Wende ausreichen.
