Steuerkriminalität, Kabinett

Steuerkriminalität: Kabinett beschließt 26-Punkte-Aktionsplan

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 09:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue EU-Vorschriften und ein staatlicher Aktionsplan verschärfen die Anforderungen an Exporteure und Importeure deutlich.

Compliance-Offensive: Strengere Zoll- und Steuerregeln ab 2026
Moderner Büroarbeitsplatz mit digitalem Logistik-Dashboard zur Überwachung von Zoll- und Compliance-Prozessen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Anforderungen an Compliance in Export- und Importabteilungen steigen drastisch. Strengere Sanktionen, erweiterte Berichtspflichten und digitalisierte Zollkontrollen setzen Unternehmen unter Druck.

Besonders die Rolle der Zollbeauftragten rückt in den Fokus. Denn wer hier Fehler macht, haftet persönlich.

Staatliche Offensive gegen Steuerkriminalität

Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig stellten Mitte Juli einen Aktionsplan mit 26 Maßnahmen vor. Kernpunkt: Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuervergehen soll abgeschafft werden. Sie galt seit 1919.

Der Strafrahmen für schwere Fälle steigt auf bis zu 15 Jahre Haft.

Beim Zoll entsteht ein neues Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität. 1.500 neue Stellen sind geplant. Die Behörden setzen künftig auf KI-gestützte Datenanalysen, um Unregelmäßigkeiten in Echtzeit zu erkennen.

Ab dem 1. Januar 2028 gilt eine strikte Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz. Die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen sollen auf 15 Jahre steigen.

Neue Regeln im Warenverkehr

Neben der Steuer-Compliance kommen spezifische Anforderungen im EU-Binnenmarkt und bei Importen aus Drittstaaten hinzu.

Ab dem 12. August 2026 verlangt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Unternehmen müssen für den Versand in andere EU-Staaten pro Zielland einen Bevollmächtigten benennen. Die Regelung gilt ohne Mindestmengen. Branchenvertreter kritisieren die hohen Kosten – besonders für kleine und mittlere Unternehmen.

Parallel dazu konkretisiert sich der CO?-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Die EU-Kommission veröffentlichte kürzlich einen Leitfaden zu Emissionswerten. Importeure müssen bis zum 30. September 2027 die erste vollständige CBAM-Meldung für 2026 einreichen.

Die Entscheidung zwischen Standardwerten und tatsächlichen Emissionsdaten erfordert präzise Dokumentation.

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Lieferkettenhaftung bleibt Risiko

Das EU-Omnibus-Paket vom Februar 2026 hat einige Sorgfaltspflichten der Lieferkettenrichtlinie abgeschwächt. Die zivilrechtliche Haftung bleibt jedoch bestehen. Geschädigte haben weiterhin Anspruch auf vollständige Entschädigung bei Pflichtverletzungen.

In Deutschland ersetzt die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sukzessive das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Betroffen sind Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Die erste Anwendung auf EU-Ebene ist für den 29. Juli 2029 terminiert.

Die Bundesregierung plant zudem Bürokratieabbau: bestimmte Berichtspflichten sollen pauschal aufgehoben werden. Auch betriebliche Beauftragte könnten wegfallen – sofern EU-Recht sie nicht zwingend vorschreibt.

Qualifizierte Fachkräfte gefragt

Angesichts der komplexen Rechtslage gewinnt die Qualifizierung von Zollbeauftragten an Bedeutung. Die IHK Region Stuttgart bietet im August 2026 Online-Seminare an – unter anderem zur Präferenzkalkulation (6. August) und zur US-Re-Exportkontrolle (25. August).

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Finanzexperten betonen: Eine lückenlose Buchhaltung und Lohnverrechnung sind die Basis für korrekte Steuererklärungen und Zollmeldungen. Die Behörden nutzen zunehmend automatisierte Datenabgleiche.

Erst kürzlich deckte der Zoll damit Leistungsbetrug und bandenmäßige Steuerhinterziehung im illegalen Zigarettenhandel auf. Ein integrierter Ansatz in der Datenverwaltung minimiert das Risiko von Abweichungen – und schützt Verantwortliche vor Haftungsfolgen.

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