Steuerreform, Grundfreibetrag

Steuerreform 2026: Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 02:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Aktualisierte Steuerrechner zeigen die finanziellen Folgen der Reform 2026 fĂŒr SelbststĂ€ndige und Familien.

Steuerreform 2026: Neue Rechner und höhere Belastung fĂŒr Spitzenverdiener
Eine Hand tippt auf einem Tablet, das eine holografische Projektion mit Finanzdaten und Steuerberechnungen anzeigt. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Aktualisierte Kalkulationstools helfen SelbststÀndigen, ihre Belastung zu berechnen.

Anbieter von Finanzdienstleistungen haben Mitte Juli aktualisierte Steuerrechner fĂŒr das laufende Jahr bereitgestellt. Die Tools simulieren Einkommensteuer, SolidaritĂ€tszuschlag sowie Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis der aktuellen SĂ€tze.

Beispielrechnung zeigt Belastung

Eine Berechnung des Anbieters Integral vom 17. Juli verdeutlicht die Lage: Bei einem zu versteuernden Einkommen von 67.000 Euro fallen 16.420 Euro Einkommensteuer und SolidaritĂ€tszuschlag an. Hinzu kommen 11.230 Euro fĂŒr Kranken- und Pflegeversicherung. Bleiben netto 39.350 Euro.

Experten raten: Ab einem Gewinn von 60.000 bis 65.000 Euro kann der Wechsel zu einer GmbH wirtschaftlich sein. Die Steuerlast liegt dort bei rund 30 Prozent.

Weitere Rechner berĂŒcksichtigen spezifische Pauschalen. Die Homeoffice-Pauschale betrĂ€gt 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro jĂ€hrlich). VerpflegungsmehraufwĂ€nde liegen bei 14 beziehungsweise 28 Euro. Der Gewerbesteuer-Freibetrag bleibt bei 24.500 Euro.

Steuerreform: Entlastung fĂŒr Familien, Mehrbelastung fĂŒr Spitzenverdiener

Die Reform hebt wesentliche FreibetrÀge an. Der Grundfreibetrag steigt auf 12.900 Euro, der Kinderfreibetrag auf 5.123 Euro. Das Kindergeld soll bis 2028 auf monatlich 272 Euro klettern. Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht sich auf 1.430 Euro.

FĂŒr hohe Einkommen wird es teurer. Die Reichensteuer greift kĂŒnftig mit 45 Prozent ab 250.000 Euro und steigt auf 47 Prozent ab 280.000 Euro.

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Modellrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft zeigen: Eltern mit mittleren Einkommen profitieren. Kinderlose Spitzenverdiener zahlen drauf.

Zinsen verdoppeln sich, Fristen werden strenger

Ab Januar 2027 verdoppeln sich die Steuernachzahlungszinsen von 1,8 auf 3,6 Prozent pro Jahr. Der Bund erwartet bis 2031 Mehreinnahmen von ĂŒber 600 Millionen Euro.

Ein neuer Aktionsplan gegen SteuerkriminalitĂ€t sieht harte Maßnahmen vor. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll wegfallen. Schwere Steuerhinterziehung soll mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden. Die Aufbewahrungsfrist fĂŒr Buchungsbelege verlĂ€ngert sich auf 15 Jahre.

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Digitalisierung: Fortschritt mit Haken

Die neue „MeinELSTER+“-App verspricht eine vorausgefĂŒllte SteuererklĂ€rung. Fachleute sind skeptisch. Eine Steuerberaterin betonte am 16. Juli: Die Lösung taugt nur fĂŒr einfache FĂ€lle ohne zusĂ€tzliche EinkĂŒnfte oder komplexe Werbungskosten. Bei Schwerbehinderungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen bleibt Handarbeit nötig.

WirtschaftsverbÀnde kritisieren den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026. Sie bemÀngeln die streitanfÀllige Kaufpreisaufteilung bei Immobilien und die geplante KI-Nutzung durch Finanzbehörden. Diese könnte das Steuergeheimnis lockern.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks fordert eine Verschiebung der E-Rechnungspflicht fĂŒr Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Umsatz auf 2028. Viele Betriebe haben technische Schwierigkeiten.

Wichtig fĂŒr alle Steuerzahler: Die Abgabefrist fĂŒr die EinkommensteuererklĂ€rung 2025 endet am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. MĂ€rz 2027 Zeit.

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