Verpflegungspauschale 2026: 14 Euro bei AuswÀrtstÀtigkeit
Veröffentlicht: 18.07.2026 um 02:48 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Arbeitnehmer und Unternehmen können weiterhin 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit geltend machen â und 28 Euro fĂŒr volle 24-Stunden-Tage.
FĂŒr An- und Abreisetage bei mehrtĂ€gigen Reisen gibt es unabhĂ€ngig von der genauen Abwesenheitsdauer pauschal 14 Euro. Werden diese BetrĂ€ge vom Arbeitgeber steuerfrei ausgezahlt, mĂŒssen sie in der Lohnsteuerbescheinigung unter Position 20 auftauchen.
Wann die Pauschale gekĂŒrzt wird
Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, mĂŒssen Arbeitnehmer die Pauschalen kĂŒrzen: 5,60 Euro fĂŒrs FrĂŒhstĂŒck (20 Prozent), 11,20 Euro fĂŒr Mittag- oder Abendessen (40 Prozent).
Eine wichtige Klarstellung gibt es fĂŒr Verpflegung in Flugzeugen, ZĂŒgen oder auf Schiffen. Werden dort kostenlose Mahlzeiten serviert und das Ticket vom Arbeitgeber erstattet, ist die Pauschale zu kĂŒrzen. Ausnahme: reine Knabbereien wie Chips, SalzgebĂ€ck oder MĂŒsliriegel. Die Finanzverwaltung stuft diese Snacks nicht als vollwertige Mahlzeit ein â sie fĂŒhren daher nicht zur KĂŒrzung des Pauschbetrags.
EuGH: Fahrten zum Einsatzort sind Arbeitszeit
Der EuropĂ€ische Gerichtshof hat entschieden: Die Hin- und RĂŒckfahrt zwischen einem Sammelpunkt und wechselnden Einsatzorten gilt als Arbeitszeit â vorausgesetzt, der Arbeitgeber organisiert die Fahrt. Das betrifft nicht den gewöhnlichen Weg zur festen ArbeitsstĂ€tte, kann aber Auswirkungen auf Mindestlohn- oder TarifvertragsansprĂŒche haben.
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Homeoffice: Wann der Weg zum Mittagessen ein Arbeitsunfall ist
Das Hessische Landessozialgericht hat sich in zwei Urteilen mit dem Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zum Mittagessen beschÀftigt. Am 28. April 2026 entschieden die Richter: Ein solcher Weg kann als Arbeitsunfall gelten, wenn enge betriebliche Bindungen durch feste Termine oder Pausenvorgaben bestehen.
Im zweiten Fall vom 19. Mai 2026 verneinten sie den Versicherungsschutz. Die betroffene Person konnte ihre Zeit frei einteilen, zudem verblieb nur eine kurze Restarbeitszeit. Beide FĂ€lle liegen nun zur Revision beim Bundessozialgericht.
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Jahressteuergesetz 2026: Neue Regeln fĂŒr Kassen und Selbstanzeigen
Das Jahressteuergesetz bringt weitere Ănderungen fĂŒr die Steuer praxis. Dazu gehört eine gesetzliche Neuregelung der Kaufpreisaufteilung bei Immobilien â vertragliche Vereinbarungen bleiben aber vorrangig. Ab 2027 werden Nachzahlungszinsen auf 3,6 Prozent pro Jahr festgesetzt.
Das Bundesfinanzministerium will Steuer- und FinanzkriminalitĂ€t effektiver bekĂ€mpfen. Ein Aktionsplan sieht ein Datenanalysezentrum mit KĂŒnstlicher Intelligenz sowie eine VerschĂ€rfung der Registrierkassenpflicht vor. Ab dem 1. Januar 2028 mĂŒssen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Umsatz zertifizierte Kassen nutzen. Geplant sind zudem lĂ€ngere Aufbewahrungsfristen (15 Jahre) und die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige.
FĂŒr Geringverdiener und Ferienjobber steigt der steuerliche Spielraum: Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die allgemeine Werbungskostenpauschale bleibt bei 1.230 Euro, fĂŒrs Homeoffice sind 6 Euro pro Tag (maximal 1.260 Euro jĂ€hrlich) absetzbar.
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