Steuerreform 2027: Kabinett plant 10 Milliarden Euro Entlastung
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundesfinanzministerium hat am 18. August 2026 den Referentenentwurf fĂŒr ein neues Einkommensteuerreformgesetz 2027 veröffentlicht. Mit dem Gesetzesvorhaben verfolgt die Bundesregierung das Ziel, wirtschaftliche Wachstumspotenziale zu heben und die BeschĂ€ftigung in Deutschland zu sichern.
Das Paket sieht umfangreiche steuerliche Anpassungen vor, die ab dem kommenden Jahr wirksam werden sollen. Insgesamt wird ein Entlastungsvolumen von jĂ€hrlich bis zu 10 Milliarden Euro angestrebt, wobei die Nettoentlastung fĂŒr das Jahr 2027 mit 3 Milliarden Euro und fĂŒr 2028 mit 7 Milliarden Euro kalkuliert wird.
Stufenweise Anhebung von FreibetrÀgen und Kindergeld
Ein Kernpunkt der Reform ist die Anhebung steuerlicher Basiswerte, um insbesondere kleine und mittlere Einkommen zu stÀrken. Der steuerliche Grundfreibetrag soll bis zum Jahr 2028 sukzessive auf 12.900 Euro steigen.
Parallel dazu ist eine Erhöhung des Kindergeldes vorgesehen, das im Jahr 2027 zunĂ€chst auf 267 Euro und im darauffolgenden Jahr auf 272 Euro angehoben werden soll. Auch fĂŒr ErwerbstĂ€tige sieht der Entwurf Verbesserungen vor: So soll der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro steigen.
In einer Beispielrechnung des Ministeriums wĂŒrde eine Familie mit einem jĂ€hrlichen Bruttoeinkommen von 60.000 Euro durch die MaĂnahmen im Jahr 2028 ĂŒber rund 600 Euro mehr verfĂŒgen.
Zudem sollen ab dem 1. Januar 2027 ZuschlĂ€ge fĂŒr Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu einem Grundlohn von 75 Euro pro Stunde steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wĂ€hrend die Grenze bisher bei 50 Euro lag. Die Regelungen fĂŒr NachtarbeitszuschlĂ€ge bleiben hingegen unverĂ€ndert bei einer Basis von 50 Euro.
Anpassungen bei der Besteuerung hoher Einkommen
Der Entwurf beinhaltet gleichzeitig eine stĂ€rkere steuerliche Belastung sehr hoher Einkommen sowie Anpassungen beim Spitzensteuersatz. Letzterer soll kĂŒnftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro mit 42 Prozent greifen.
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Bei der sogenannten Reichensteuer sieht das Finanzministerium neue Stufen vor: Ab einem Einkommen von 250.000 Euro soll ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab 280.000 Euro steigt dieser auf 47 Prozent. Die VerschÀrfung der Reichensteuer soll laut Entwurf Mehreinnahmen in Höhe von 2.6 Milliarden Euro generieren.
Zur Gegenfinanzierung der Entlastungspakete sind weitere MaĂnahmen geplant. So ist vorgesehen, den Handwerkerbonus auf 900 Euro abzusenken. Die Pauschalsteuer fĂŒr Minijobs soll zudem auf 5 Prozent angehoben werden. UnverĂ€ndert bleiben laut dem ĂŒberarbeiteten Entwurf vom 19. August 2026 der Vereins-Freibetrag bei 5.000 Euro sowie die Freigrenze fĂŒr Belegschaftsrabatte bei 1.080 Euro.
Kritik an mangelnder BerĂŒcksichtigung der kalten Progression
Trotz der angekĂŒndigten Entlastungssummen stöĂt der Referentenentwurf auf breite Kritik bei Wirtschaftsforschern und VerbĂ€nden. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) forderten ein deutlich höheres Entlastungsvolumen von mindestens 15 Milliarden Euro und kritisierten, dass die kalte Progression im vorliegenden Entwurf nicht ausreichend ausgeglichen werde. Auch Ifo-PrĂ€sident Clemens Fuest bewertete die Reform kritisch und bezeichnete sie als nicht ausreichend wachstumsfreundlich.
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Innerhalb der politischen Landschaft wird das Vorhaben ebenfalls kontrovers diskutiert. Vertreter der CDU, der GrĂŒnen, der Linken und der AfD sowie der Bund der Steuerzahler und verschiedene WirtschaftsverbĂ€nde Ă€uĂerten Bedenken an der Ausgestaltung der Reform.
SPD-Chef Lars Klingbeil verteidigte den Entwurf gegen die Kritik der Union und betonte, dass der Schwerpunkt der jÀhrlichen 10 Milliarden Euro schweren Entlastung auf kleinen und mittleren Einkommen liege. Er verwies zudem darauf, dass Vertreter der Union im Koalitionsausschuss an den zugrunde liegenden Entscheidungen beteiligt gewesen seien.
Das Bundeskabinett soll sich voraussichtlich am 2. September 2026 abschlieĂend mit dem Entwurf befassen und diesen verabschieden.
