Steuerreform, Kabinett

Steuerreform: Kabinett bringt 10-Mrd-Paket ab September ein

Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 12:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Finanzminister Klingbeil knüpft umfassendere Steuerreform an Zugeständnisse der Union. Eckpunkte: höhere Entlastungen, neuer Reichensteuersatz ab 2028.

Klingbeil signalisiert Bereitschaft für größere Steuerentlastungen
Ein Schreibtisch mit Dokumenten, einem Füllfederhalter und einem Taschenrechner in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) hat sich am 13. August 2026 grundsätzlich offen für umfassendere Steuerentlastungen gezeigt. Er macht eine Ausweitung der Pläne jedoch von Zugeständnissen der Union abhängig, wobei er insbesondere den Spitzensteuersatz sowie die Erbschaftsteuer als Verhandlungspunkte nannte.

Zeitplan und Volumen der Einkommensteuerreform

Die geplante Reform der Einkommensteuer soll laut dem Bundesfinanzminister bereits Anfang September ins Kabinett eingebracht werden. Das geplante Entlastungsvolumen beläuft sich ab dem Jahr 2028 auf rund 10 Milliarden Euro. Der inhaltliche Schwerpunkt der Maßnahmen liege auf kleinen und mittleren Einkommen sowie auf der Unterstützung von Familien. Mit diesem Vorstoß setzt der Minister die bereits im Juli 2026 getroffenen Steuerbeschlüsse um.

Für das Jahr 2027 sind zunächst Entlastungen in Höhe von 3 Milliarden Euro vorgesehen. Diese setzen sich aus verschiedenen Einzelmaßnahmen zusammen:
* Der Grundfreibetrag soll um 2 Milliarden Euro steigen.
* Die Anhebung der Eckwerte auf 70.600 Euro wird mit einem Volumen von 0,7 Milliarden Euro veranschlagt.
* Gleichzeitig ist eine Anpassung der Reichensteuer geplant, die mit 2,65 Milliarden Euro zu Buche schlägt.

Neuregelungen für hohe Einkommen und Gegenfinanzierung

Ein wesentlicher Teil der Reformpläne betrifft die steuerliche Behandlung von Spitzenverdienern. Die Gegenfinanzierung sieht vor, dass ab dem Jahr 2028 ein neuer Reichensteuersatz von 47 Prozent ab einem Einkommen von 280.000 Euro eingeführt wird.

Zudem soll ein Steuersatz von 45 Prozent bereits ab 250.000 Euro greifen. Diese Anpassungen sollen im Jahr 2028 Mehreinnahmen von 2,8 Milliarden Euro generieren.

Flankiert werden diese Maßnahmen durch die Streichung oder Kürzung bestehender Vergünstigungen. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll sinken, und der sogenannte Rabattfreibetrag wird nach den aktuellen Plänen gestrichen. Für Mini-Jobs ist eine Pauschsteuer von 5 Prozent vorgesehen.

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Kritik von Opposition und Verbänden

Die Reformpläne stießen unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe auf Widerstand. Die Union kritisierte das Entlastungsvolumen als zu gering. Ein zentraler Kritikpunkt, den auch die Grünen und der Bund der Steuerzahler teilen, ist der fehlende Ausgleich der kalten Progression.

Der Bund der Steuerzahler wies darauf hin, dass die Bürger durch den unterbliebenen Ausgleich in den Jahren 2016 bis 2026 insgesamt um 6 Milliarden Euro schlechter gestellt seien. Die Grünen forderten zudem eine Senkung der Krankenkassenbeiträge.

Weiterer Reformkontext im Bundeskabinett

Parallel zur Steuerdebatte hat das Bundeskabinett am 12. August 2026 weitere weitreichende Entscheidungen getroffen. Unter der Leitung von Vizekanzler Klingbeil, der den im Urlaub befindlichen Kanzler Merz vertrat, wurde unter anderem die „Frühstartrente“ beschlossen.

Hierbei zahlt der Staat für Kinder ab dem sechsten Geburtstag monatlich 10 Euro ein, sofern sie ab dem Jahr 2020 geboren wurden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.

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Zudem wurde eine Bafög-Reform verabschiedet, die zum Sommersemester 2027 eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440 Euro vorsieht. Das Studierendenwerk kritisierte dies als unzureichend, da die Durchschnittsmiete bereits 512 Euro betrage. Der freie zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) bemängelte zudem die Streichung der Pauschale für bei den Eltern wohnende Studierende und eine zu kurze Frist für Stellungnahmen.

Abgerundet wurde das Maßnahmenpaket durch einen CO?-Preis-Deckel für 2027 bei 55-65 Euro pro Tonne sowie erweiterte Befugnisse für Zoll und Sicherheitsbehörden. Während am 14. August 2026 das Kündigungsschutzgesetz sein 75-jähriges Bestehen feierte, verdeutlichen die aktuellen Kabinettsbeschlüsse den Fokus auf fiskalische und sozialpolitische Neuregelungen in der laufenden Legislaturperiode.

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